Bewerbung für einen Studienplatz im höheren Semester für Human- oder Zahnmedizin

Bewerber_innen, die das angestrebte Studium bereits an einer anderen Hochschule begonnen haben und den Studienort wechseln möchten, können sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Die Bewerbung erfolgt direkt an der MHH über ein Onlineformular.
Bewerbungszeiträume:
- Wintersemester: vom 01.06. bis 15.07.
- Sommersemester: vom 01.12. bis zum 15.01. des Folgejahres
Bitte beachten Sie, dass ein Nachreichen von Unterlagen aufgrund der Vielzahl an Bewerbern nicht möglich ist und unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Eine Zulassung zum höheren Fachsemester ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
- anrechenbare Studienzeiten in ausreichendem Umfang,
- Bewerbung für das nächsthöhere Fachsemester (ausgehend von den anrechenbaren Studienzeiten)¹,
- ggf. Nachweis über staatliche Zwischenprüfungen (Zahnärztliche Vorprüfung oder 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung)²,
- ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat aus der Kategorie A oder A+) sowie
- Vorhandensein von Studienplatzkapazitäten im gewünschten Fachsemester.
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¹ Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ausschließlich für das nächsthöhere Fachsemester möglich ist. Grundlage für die Ermittlung des entsprechenden Fachsemesters bildet hier das auf der Immatrikulationsbescheinigung genannte Fachsemester bzw. die Zahl der im Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes anrechenbaren Fachsemester, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Leistungsstand.
² Humanmedizin: Eine Bewerbung über das 2. Studienjahr (4. Semester) hinaus ist nur möglich, wenn Sie vor Bewerbungsschluss den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen haben. Die Zulassung für das 5. Studienjahr (10. Semester) erfolgt vorläufig, wenn der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde.
Zahnmedizin: Eine Bewerbung zum 6. Semester (1. klinisches Semester) ist nur möglich, wenn Sie vor Bewerbungsschluss die Zahnärztliche Vorprüfung vor Bewerbungsschluss abgeschlossen haben. Der Nachweis muss mit der Bewerbung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden
- Bewerber_innen, die das gewünschte Studienfach bereits in Deutschland studiert haben, müssen keinen Antrag auf Anrechnung beim LPA stellen.
- Bewerber_innen, die das gewünschte Fach bereits im Ausland oder ein verwandtes Fach im In- oder Ausland studiert haben, benötigen für die Bewerbung zum höheren Fachsemester einen Anrechnungsbescheid des für Sie zuständigen Landesprüfungsamtes.
Zuständigkeiten der Landesprüfungsämter (LPA)
- Deutsche Bewerber_innen: LPA im Bundesland der Geburt
- Internationale Bewerber_innen
- Fach Humanmedizin: LPA Nordrhein Westfalen – Düsseldorf
- Fach Zahnmedizin: LPA in Thüringen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Anrechnung von Studienleistungen und damit einhergehender Einstufungsempfehlung keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der MHH verbunden ist.
An der MHH beginnt das Studienjahr stets zum Wintersemester (WS). Daher sind nur Bewerbungen für folgende höhere Fachsemester möglich:

Wie bereits erwähnt, bewerben Sie sich über unser Online-Formular im folgenden Zeitraum für ein höheres Fachsemester:
Wintersemester: 01.06. bis 15.07. (23:59 Uhr)
Sommersemester: 01.12. bis zum 15.01. (23:59 Uhr) des Folgejahres
Einzureichende Unterlagen:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- ggf. Sprachnachweis, sofern Sie Ihre HZB nicht in deutscher Sprache erworben haben (Kategorie A oder A+)
- Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes oder aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (je nach Vorstudium)
- ggf. Nachweis über das Bestehen des "Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung" (bei Bewerbung in das 5. Fachsemester oder höher in der Humanmedizin)
- ggf. Nachweis über das Bestehen der "Zahnärtzlichen Vorprüfung" (bei Bewerbung in den klinischen Studienabschnitt der Zahnmedizin)
- ggf. Nachweis(e) zu den Orts- und Sozialkriterien
Reichen Sie bitte keine zusätzlichen Unterlagen ein, wenn Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden
Bitte beachten Sie auch, dass ein Nachreichen von Unterlagen aufgrund der Vielzahl an Bewerbern nicht möglich ist, besonders nicht nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Bitte geben Sie im Antrag an, warum Sie sich an der MHH auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester beworben haben. Treffen mehrere Gründe zu, wählen Sie den, der am weitesten oben in der Liste steht. Trifft keiner der Gründe unter 1. - 4. auf Sie zu, wählen Sie Punkt 5.
Bitte beachten Sie: Sie können keinen Härtefallantrag stellen, wenn Ihre Situation über die Orts- und Sozialkriterien abgedeckt wird. Folgende Orts- und Sozialkriterien können Sie bei einer Bewerbung auswählen:
1. Ich bin Schwerbehinderte_r oder Schwerbehinderten gleichgestellt.
- Nachweis: Kopie des Schwerbehindertenausweises
2. Ich habe meine Hauptwohnung mit meinem Ehegatten und/oder Kind in einem der dem Studienort Hannover zugeordneten Landkreisen.
Dem Studienort Hannover zugeordnet sind die Region Hannover sowie die Landkreise Celle, Hameln-Pyrmont, Harburg, Heidekreis, Hildesheim, Lüneburg, Nienburg (Weser), Rotenburg (Wümme), Schaumburg und Verden.
- Nachweis: erweiterte Meldebescheinigung des zuständigen Bürgeramtes sowie Kopie der Heiratsurkunde und/oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.
3. Gesundheitliche, besondere soziale oder familiäre Umstände, die bei Fortsetzung des Studiums an einem anderen Ort zu erheblichen Nachteilen führen würden.
- Nachweis: z. B. erweiterte Meldebescheinigung, fachärztliches Gutachten, Bescheinigungen von Sozial- oder Jugendämtern sowie Darlegung der erheblichen Nachteile
4. Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen.
- Nachweis: einfache Meldebescheinigung des zuständigen Bürgeramtes
5. Sonstige Gründe
- Nachweis: eine kurze schriftliche Schilderung Ihrer Motivation für den Studienortswechsel auf gesondertem Blatt
Eine Entscheidung über die Vergabe freier Studienplätze wird frühestens zu den unten genannten Zeitpunkten getroffen (Ausnahme: Praktisches Jahr). Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von Rückfragen ab!
- Wintersemester: Ende September
- Sommersemester: Ende März
Die unterschiedlichen Studienpläne der Hochschulen führen bei einem Wechsel in den Modellstudiengang in der Regel zu Verlängerungen der Studienzeit. Bitte informieren Sie sich über die Studienpläne auf der Homepage des Studiendekanats und bewerben Sie sich nur, wenn Sie bereit sind, eine Studienzeitverlängerung in Kauf zu nehmen. Weitere Informationen zur Anrechenbarkeit von Leistungen bei einem Universitätswechsel finden Sie hier (Studium von A - Z, unter "Uniwechsel").
Eine Vorabprüfung über den Umfang der Studienzeitverlängerung ist aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen leider nicht möglich.
Fehlversuche für Leistungsnachweise von anderen Hochschulen werden angerechnet.
Gemäß der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der MHH können Kurse und Praktika im vorklinischen Studienabschnitt nur ein Mal, im klinischen Studienabschnitt nur zwei Mal wiederholt werden. Fehlversuche an anderen Universitäten werden auf die Anzahl der Teilnahmemöglichkeiten angerechnet.
Das jährliche (nicht semesterweise) Studienangebot kann bei einem Wechsel zu einer Verlängerung der Studienzeit führen. Der Umfang der Verlängerung kann aufgrund der hohen Bewerberzahlen nicht vorab geprüft werden. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie bereit sind, eine Studienzeitverlängerung in Kauf zu nehmen.
Um sich für das 6. Studienjahr (Praktisches Jahr) an die MHH umzuimmatrikulieren, bewerben Sie sich ebenfalls im Bewerbungszeitraum bis spätestens jeweils zum 15. Januar (für das Sommersemester) bzw. den 15. Juli (für das Wintersemester) über das Onlineformular. Beachten Sie bitte, dass Sie parallel bereits Ihre Plätze für das Praktische Jahr buchen müssen (entweder über das PJ-Portal oder gemäß der Vorgaben der entsprechenden Hochschulen).
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, dass Sie sich bezüglich der inhaltlichen Planung des Praktischen Jahres möglichst zeitnah zu Ihrer Bewerbung an das PJ-Büro wenden (Frau Britta Minx, E-Mail: studentensekretariat.pj@mh-hannover.de, Tel.: 0511 532-9042).