engebühren zahlen müssen, müssen Sie also 500 Euro plus Semesterbeitrag zahlen (gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 NHG). Kann ich mich von den Langzeitstudiengebühren befreien lassen?/Können mir die Langzeitstu [...] lass von den Langzeitstudiengebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (gemäß § 13 Abs. 1 NHG oder § 14 Abs. 2 NHG). Wie kann ich mich von den Langzeitstudiengebühren befreien lassen?Wie kann