Hinweise zum Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
für Studierende der Zahnmedizin
Das Formblatt 5 ist dem Studentenwerk Hannover grundsätzlich zum 5. Fachsemester vorzulegen. Ggf. kann das Studentenwerk auch den Nachweis zu einem anderen Fachsemester verlangen. Es dient als Leistungsnachweis nach § 48 BAföG. Das Formblatt darf nur von den BAföG-Beauftragten der MHH für den Studiengang Zahnmedizin (zurzeit Herr Prof. Dr. Tschernitschek und in Vertretung Herr Prof. Dr. Pott) unterzeichnet werden.
Bitte reichen Sie das Formular bereits VORAUSGEFÜLLT inklusive Scans Ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch per E-Mail ein an: studiendekanat.zahnmedizin@mh-hannover.de
- ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON und
- ANGABEN ZUM STUDIUM und
- das zu prüfende Datum des einzutragenden Fachsemesters bitte beim BAföG-Amt erfragen und
- ACHTUNG: Scans ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch dem Studiendekanat Zahnmedizin per E-Mail nachweisen
Studentenwerk Hannover
BAföG Formblatt 05
05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
BAföG Formblatt 10Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 BAföG Absatz 3, 4 oder 5
Allgemeine Informationen zum BAföGDas Studentenwerk Hannover stellt sämtliche Informationen zur Antragstellung bereit