Hinweise zum Formblatt 05 und 10 BAföG für Studierende der Zahnmedizin
Das Formblatt 5 ist dem Studentenwerk Hannover grundsätzlich zum 5. Fachsemester vorzulegen. Ggf. kann das Studentenwerk auch den Nachweis zu einem anderen Fachsemester verlangen. Es dient als Leistungsnachweis nach § 48 BAföG. Das Formblatt 5 wird vom Studierendensekretariat ausgestellt und unterschrieben.
Bitte reichen Sie das Formular bereits VORAUSGEFÜLLT inklusive Scans Ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch per E-Mail ein an: info.studium@mh-hannover.de
- ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON und
- ANGABEN ZUM STUDIUM und
- das zu prüfende Datum des einzutragenden Fachsemesters bitte beim BAföG-Amt erfragen und
- ACHTUNG: Scans ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch dem Studierendensekretariat per E-Mail nachweisen
Haben Sie die zur Erstellung der Bescheinigung benötigten Scheine nicht mehr im Original oder als Scan vorliegen, da Sie diese für die Anmeldung zu einer staatlichen Prüfung (Z1, Z2, Z3) beim LPA/NiZzA eingereicht haben?
- dann fordern Sie dort eine Bestätigung per E-Mail über das Vorliegen der Scheine an und leiten diese per E-Mail an das Studiendekanat Zahnmedizin weiter.
Das Formblatt 10 ist ein Zusatzblatt, welches nur auszufüllen ist, sofern ihre Förderungshöchstdauer/Regelstudienzeit in dem Semester, für welches eine Verlängerung der Förderungsdauer beantragt wird, überschritten ist/sein wird.
Bitte reichen Sie das Formular bereits VORAUSGEFÜLLT per E-Mail ein an: info.studium@mh-hannover.de
Studentenwerk Hannover
BAföG Formblatt 05
05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
BAföG Formblatt 10Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 BAföG Absatz 3, 4 oder 5
Allgemeine Informationen zum BAföGDas Studentenwerk Hannover stellt sämtliche Informationen zur Antragstellung bereit