Hinweise zum Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG        

für Studierende der Zahnmedizin

Das Formblatt 5 ist dem Studentenwerk Hannover grundsätzlich zum 5. Fachsemester vorzulegen. Ggf. kann das Studentenwerk auch den Nachweis zu einem anderen Fachsemester verlangen. Es dient als Leistungsnachweis nach § 48 BAföG. Das Formblatt 5 wird vom Studierendensekretariat ausgestellt und unterschrieben.

Bitte reichen Sie das Formular bereits VORAUSGEFÜLLT inklusive Scans Ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch per E-Mail ein an: info.studium@mh-hannover.de

  1. ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON und
  2. ANGABEN ZUM STUDIUM und
  3. das zu prüfende Datum des einzutragenden Fachsemesters bitte beim BAföG-Amt erfragen und
  4. ACHTUNG: Scans ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch dem Studierendensekretariat per E-Mail nachweisen