Hinweise zum Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
für Studierende der Zahnmedizin
Das Formblatt 5 ist dem Studentenwerk Hannover grundsätzlich zum 5. Fachsemester vorzulegen. Ggf. kann das Studentenwerk auch den Nachweis zu einem anderen Fachsemester verlangen. Es dient als Leistungsnachweis nach § 48 BAföG. Das Formblatt 5 wird vom Studierendensekretariat ausgestellt und unterschrieben.
Bitte reichen Sie das Formular bereits VORAUSGEFÜLLT inklusive Scans Ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch per E-Mail ein an: info.studium@mh-hannover.de
- ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON und
- ANGABEN ZUM STUDIUM und
- das zu prüfende Datum des einzutragenden Fachsemesters bitte beim BAföG-Amt erfragen und
- ACHTUNG: Scans ihrer bisher erlangten Scheine und den ausgefüllten Einlegern für das Studienbuch dem Studierendensekretariat per E-Mail nachweisen
Studentenwerk Hannover
BAföG Formblatt 05
05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Allgemeine Informationen zum BAföGDas Studentenwerk Hannover stellt sämtliche Informationen zur Antragstellung bereit