Hinweise zum Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Das Formblatt 5 ist dem Studentenwerk Hannover grundsätzlich zum 5. Fachsemester vorzulegen. Es stellt den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG dar und entspricht nicht den Leistungsübersichten, die vom Studiendekanat ausgestellt werden, sondern wird von Ihren Jahrgangsbetreuerinnen entsprechend ausgestellt und unterschrieben. Einen weiteren bzw. anderen Nachweis über Ihre Leistungen benötigen Sie nicht.

Bitte füllen Sie das Formular bereits vor der Vorlage bei Ihren Jahrgangsbetreuerinnen aus und reichen es dann VORAUSGEFÜLLT per E-Mail ein:

  1. ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON und
  2. ANGABEN ZUM STUDIUM und
  3. das zu prüfende Datum des einzutragenden Fachsemesters bitte beim BAföG-Amt erfragen und
  4. ACHTUNG: Nachweise Ausbilung in Erster Hilfe und Krankenpflegedienst bitte VORHER im Studierendensekretariat nachweisen.