Hinweise zum Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Das Formblatt 5 ist dem Studentenwerk Hannover grundsätzlich zum 5. Fachsemester vorzulegen. Es stellt den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG dar und entspricht nicht den Leistungsübersichten, die vom Studiendekanat ausgestellt werden, sondern wird von Ihren Jahrgangsbetreuerinnen entsprechend ausgestellt und unterschrieben. Einen weiteren bzw. anderen Nachweis über Ihre Leistungen benötigen Sie nicht.

Bitte füllen Sie das Formular bereits vor der Vorlage bei Ihren Jahrgangsbetreuerinnen aus:

  • ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON und
  • ANGABEN ZUM STUDIUM !!