ASEP

Assistierter Suizid in Deutschland – Erforschung der Praxis

Hintergrund

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Seitdem hat die Debatte um Suizidassistenz wieder an Fahrt aufgenommen: Sterbehilfeorganisationen geben an, Suizidassistenz in mehreren hundert Fällen jährlich zu leisten; die Bundesärztekammer hat das ärztliche Verbot der Mitwirkung an assistiertem Suizid aufgehoben, 1-3% der Gesundheitsfachkräfte haben bereits Suizidassistenz geleistet und über 10% können es sich vorstellen. Internationale Studien zeigen, dass die Durchführung von assistiertem Suizid ein komplexer Prozess ist, bei dem zahlreiche Akteure involviert sind und viele Herausforderungen erleben. Institutionelle und systemische Bedingungen wirken sich auf die Durchführung und Bewertung von Suizidassistenz aus, aber empirische Daten aus Deutschland zur Praxis von Assistiertem Suizid fehlen bisher.


Ziele

Im Forschungsprojekt sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Wie erleben Mitarbeitende im Gesundheitswesens, weitere beteiligte Akteure und Angehörige die aktuelle Praxis der Suizidbeihilfe in Deutschland?
  2. Welche praktischen, organisatorischen, ethischen und rechtlichen Herausforderungen ergeben sich bei der Praxis des assistierten Suizids?
  3. Wie kann der assistierte Suizid in die Strukturen des Gesundheitssystems eingebettet werden?

Methoden

ASEP ist ein exploratives Forschungsprojekt mit einem qualitativen Studiendesign, welches induktiv über drei Projektphase aufgebaut ist:

  1. Experten:innen-Interviews mit Vertreter:innen von relevanten Verbänden und Institutionen sowie Einzelpersonen mit besonderer Feldkenntnis
  2. Einzelinterviews mit Praktiker:innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Angehörigen, die bereits an der Umsetzung von Suizidassistenz beteiligt waren
  3. Fokusgruppeninterviews mit Expert:innen zur Reflektion der Ergebnisse und zur Entwicklung von Vorschlägen zur Gestaltung von Schnittstellen zwischen der Praxis der Suizidassistenz und den Strukturen des Gesundheitssystems

Das Projekt wird in allen Phasen durch einen wissenschaftlichen Fachbeirat mit Expert:innen aus den Bereichen Medizin, Pflegewissenschaften, Medizinrecht und Medizinethik begleitet.

 

Relevanz der erwarteten Ergebnisse

Die Ergebnisse des Projektes dienen Versorgungsakteuren und Expert:innen aus Medizinethik und Medizinrecht dazu, Regelungen und Leitlinien zu assistiertem Suizid zu entwickeln. Außerdem unterstützen die Erkenntnisse politische Entscheidungsträger bei der Verknüpfung zwischen assistiertem Suizid und den Rahmenbedingungen und Strukturen des Gesundheitssystems. Die Dissemination der Ergebnisse erfolgt über eine Broschüre und ein Fachsymposium.

 

Förderung

Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Projektnummer: 537566039) mit einer Laufzeit von 30 Monaten ab dem 01.04.2025 gefördert.

 

Kontakt

Dr. Sven Schwabe (Projektleitung)
Tel..: +49 511 532 8599

Medizinische Hochschule Hannover
Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover