Grundsätze zu Bewerbung und Sponsoring von Veranstaltungen

Allgemeinmedizin und Palliativmedizin haben zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zu anderen Fachdisziplinen. Entsprechend vielfältig und groß ist das Angebot an Fortbildungen; dies betrifft insbesondere die Hausarztpraxen mit ihrem breiten fachlichen Spektrum. Zugleich gewinnt die differenzierte Auseinandersetzung mit Fragen des Sponsorings von Fortbildungsveranstaltungen im Kontext von Interessenkonflikten in der Medizin zunehmend an Bedeutung (z.B. Lieb K et al. 2018*). Vor diesem Hintergrund haben wir am Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin Grundsätze für unseren Umgang mit Veranstaltungen und Sponsoring definiert:

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und füllen jeweils einen Fragebogen aus. Eine Person hält ein Smartphone in der linken Hand. Das Foto wurde von oben aufgenommen.
Copyright: Tom Figiel/Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin/MHH

Bewerbung von Veranstaltungen

An unser Institut werden zahlreiche Hinweise auf Veranstaltungen und Studien mit der Bitte herangetragen, sie bei Hausärztinnen und Hausärzten bekannt zu machen. Zugleich wissen wir, dass Hausärztinnen und Hausärzte von vielen Seiten ganz erhebliche Mengen an Einladungen und Materialien im Praxisalltag erhalten. Um die Informationsfülle sowohl für die Hausarztpraxen als auch unser Institut handhabbar zu halten, können wir nur Veranstaltungen bewerben, die von uns selbst durchgeführt werden oder an denen wir aktiv beteiligt sind.

Sponsoring von Veranstaltungen

Für die von uns verantworteten Veranstaltungen orientieren wir uns an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin.

Dementsprechend führen wir keine Veranstaltungen mit Sponsoring durch, das potentiellen Einfluss auf das diagnostische und/oder therapeutische Vorgehen haben kann (z.B. Sponsoring durch Unternehmen der pharmazeutischen Industrie). Andere Formen von Sponsoring (Anbieter von gesundheitsbezogenen Dienstleistungen, die nicht an Patientinnen und Patienten erbracht werden, oder Anbieter nicht medizinischer Leistungen) werden individuell geprüft.


* Lieb K et al. (Eds.) Interessenkonflikte, Korruption und Compliance im Gesundheitswesen. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2018.