Compliance

"Compliance" bedeutet Handeln im Einklang mit geltenden Gesetzen und Regeln. Der Begriff wurde im Zuge der Korruptionsprävention weltweit geprägt, beschränkt sich aber keineswegs auf reine Antikorruptionsmaßnahmen, sondern umfasst die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Regelungen und der dazugehörigen internen Richtlinien und Verfahren. Gesetzlich ist Compliance in den allgemeinen Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen (§ 91 Abs. 2 AktG) und mittelbar in Haftungsnormen (§ 130 OWiG) verankert. 

Compliance fällt als Leitungsaufgabe in die Gesamtverantwortung des Präsidiums. Das Präsidium ist verpflichtet, alle Regeln zur Einhaltung von Recht, Gesetz und Richtlinien selbst einzuhalten und in der Einrichtung, in seinem Ressort und im Umgang mit Mitarbeitern und Geschäfts- sowie Kooperationspartnern um- und durchzusetzen.

Als unternehmensinterne Organisationsmaßnahme zur Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens wird Compliance ganz überwiegend präventiv tätig. Sie soll Vertrauen in die Tätigkeit der MHH schaffen, potentielle Schäden von der MHH, den Mitarbeitern und Patienten abwenden und die Reputation der MHH schützen.

Die wichtigsten Funktionen sind:

  • Schutz- und Präventionsfunktion
  • Beratungs- und Informationsfunktion
  • Überwachungsfunktion
  • Marketing-Funktion

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