Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Beschwerdemanagement
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt es für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu minimieren und bestehende Verletzungen zu beenden.
Zur Erfüllung der Anforderungen der §§ 8 und 9 LkSG hat die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses ermöglicht es internen und externen Personen, vertraulich auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verstöße gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten hinzuweisen, die im eigenen Geschäftsbereich der MHH oder bei unmittelbaren beziehungsweise mittelbaren Zulieferern auftreten können. Das Beschwerdeverfahren gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen und schützt diese vor Benachteiligungen. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Die elektronische Plattform zur Meldung solcher Beschwerden steht Ihnen hier zur Verfügung
Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht Ihnen hier zur Verfügung