Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Beschwerdemanagement

Das „Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (oder auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz „LkSG“) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Dieses Gesetz verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung von Menschenrechten und den Eintritt von Umweltgefahren zu vermeiden oder abzustellen.

 

Gemäß den Verpflichtungen aus § 8 und § 9 des LkSG hat die MHH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches die vertrauliche Meldung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen ermöglicht, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit und den direkten und indirekten Lieferanten entstehen könnten. Die Meldungen von Beschwerden sind anonym möglich.

 

Die elektronische Plattform zur Meldung solcher Beschwerden steht Ihnen hier zur Verfügung

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht Ihnen hier zur Verfügung