Klausureinspruch (Widerspruch)
Ist die oder der Studierende mit der Bewertung der Klausur nicht einverstanden, richtet sie oder er einen Einspruch (Widerspruch) schriftlich an die oder den Lehr-/Prüfungsverantwortlichen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Einsicht in die Prüfungsergebnisse erfolgen.
Siehe hierzu auch: Info und Vordrucke - Prüfungen - Einsicht in Prüfungsunterlagen