Gebühren (Anlage 2, Satzung)

Kostenregelung (ab 01.04.2025)

Die Ethikkommission erhebt zur Begleichung der Kosten des Verfahrens grundsätzlich eine Aufwandserstattung. Für Projekte mit öffentlicher Förderung (DFG/BMBF, etc.) erhebt die Ethikkommission eine Gebühr gemäß der Studien nach BOÄ (siehe unten). Ausgenommen hiervon sind hausintern finanzierte Projekte (z. B. eigene Mittel). Im Einzelfall ist eine Gebührenreduktion auf Antrag möglich. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle.

Beratung von Studien nach MPDG

LKP in der MHH (federführende Ethikkommission) Gebühren
Erstberatung monozentrisch und bis zu 5 Prüfzentren 3.000 €
Erstberatung bei 6 - 10 Prüfzentren 3.500 €
Erstberatung für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren + 750 €
Nachmeldungen für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren 750 €
Kenntnisnahme nicht-substantieller Änderungen 150 €
Beratung substantieller Änderungen 750 €
sonstiges (Jahressicherheitsberichte, Studienabbruch, Studienende) 150 €

 

Studienzentrum in der MHH (zweitvotierende Ethikkommission) Gebühren
Erstberatung Antrag und lokales Prüfzentrum 1.250 €
Nachreichungen zum lokalen Prüfzentrum 250 €
Nachmeldung eines zusätzlichen Prüfzentrums 400 €
Bewertung substantieller Änderungen 500 €
sonstiges (Studienabbruch, Studienende) 150 €

 

 

 

Berufsrechtliche Beratung nach § 15 MBO

Leistung Gebühren
1. EK MHH „erstvotierend“ multizentrisch 2.000 €
- Nachmeldung eines Prüfzentrums 500 €
- Nachreichung / Amendment 200 €
   
2. EK MHH monozentrisch 1.200 €
- Nachreichung / Amendment 200 €
   
3. EK MHH "zweitvotierend" nach altem Verfahren 750 €
   
4. Anzeige über die Teilnahme an einem multizentrischen Projekt, das bereits durch eine Ethikkommission beraten und votiert wurde 300 €