Gebühren (Anlage 2, Satzung)
Kostenregelung (ab 01.04.2025)
Die Ethikkommission erhebt zur Begleichung der Kosten des Verfahrens grundsätzlich eine Aufwandserstattung. Für Projekte mit öffentlicher Förderung (DFG/BMBF, etc.) erhebt die Ethikkommission eine Gebühr gemäß der Studien nach BOÄ (siehe unten). Ausgenommen hiervon sind hausintern finanzierte Projekte (z. B. eigene Mittel). Im Einzelfall ist eine Gebührenreduktion auf Antrag möglich. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle.
LKP in der MHH (federführende Ethikkommission) | Gebühren |
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Erstberatung monozentrisch und bis zu 5 Prüfzentren | 3.000 € |
Erstberatung bei 6 - 10 Prüfzentren | 3.500 € |
Erstberatung für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren | + 750 € |
Nachmeldungen für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren | 750 € |
Kenntnisnahme nicht-substantieller Änderungen | 150 € |
Beratung substantieller Änderungen | 750 € |
sonstiges (Jahressicherheitsberichte, Studienabbruch, Studienende) | 150 € |
Studienzentrum in der MHH (zweitvotierende Ethikkommission) | Gebühren |
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Erstberatung Antrag und lokales Prüfzentrum | 1.250 € |
Nachreichungen zum lokalen Prüfzentrum | 250 € |
Nachmeldung eines zusätzlichen Prüfzentrums | 400 € |
Bewertung substantieller Änderungen | 500 € |
sonstiges (Studienabbruch, Studienende) | 150 € |
Leistung | Gebühren |
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1. EK MHH „erstvotierend“ multizentrisch | 2.000 € |
- Nachmeldung eines Prüfzentrums | 500 € |
- Nachreichung / Amendment | 200 € |
2. EK MHH monozentrisch | 1.200 € |
- Nachreichung / Amendment | 200 € |
3. EK MHH "zweitvotierend" nach altem Verfahren | 750 € |
4. Anzeige über die Teilnahme an einem multizentrischen Projekt, das bereits durch eine Ethikkommission beraten und votiert wurde | 300 € |