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Überweisung von Patienten

Zentrum für Seltene Erkrankungen

Überweisung von Patientinnen und Patienten

Unter Verwendung des Formulars auf dieser Seite können Sie im Namen einer Patientin bzw. eines Patienten eine Überweisungsanfrage an uns stellen. Bei Verdacht auf eine seltene Erkrankung oder unklare Diagnose unterstützt das ZSE Sie dann bei der weiteren Anbindung, Expertensuche, Diagnosefindung und/oder Behandlung. Damit Ihr Überweisungsersuchen erfolgreich ist, benötigen wir diverse medizinsiche Unterlagen im Vorfeld.

Alle Informationen zum weiteren Vorgehen bei der Überweisung von Patientinnen und Patienten an unser ZSE finden Sie im Verlauf dieser Seite:


Benötigte Unterlagen zur Überweisung

Zur Überweisung einer Patientin oder eines Patienten an unser ZSE benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
   

  • Ausgefülltes und abgesendetes Kontaktformular weiter unten auf dieser Seite (alternativ als PDF Dokument aus dem ZSE Download-Bereich)
  • Alle relevanten Arzt- oder Klinikberichte
  • Alle relevanten radiologischen und laborchemischen Befunde sowie genetische und histopathologischen Befunde
  • ZSE Patientenfragebogen (siehe Download-Bereich der ZSE Homepage)
  • Aktuellen Überweisungsschein an das Zentrum für Seltene Erkrankungen der Medizinischen Hochschule Hannover

Übermittlung der benötigten Unterlagen

Sie können uns diese Unterlagen auf zwei Wegen zukommen lassen:
   

Übermittlung per Post

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

  • Medizinische Hochschule Hannover
    Zentrum für Seltene Erkrankungen
    OE 5130
    Carl-Neuberg-Str. 1
    30625 Hannover

Bitte schicken Sie uns dabei keine Originale, sondern lediglich Kopien Ihrer Unterlagen.
   

Übermittlung per Fax

Bitte faxen Sie Ihre Unterlagen an:

  • +49 511 532-161133

Wenn Sie uns über die Faxinformationen hinaus noch CDs mit Bilddaten zuschicken möchten, freuen wir uns, wenn Sie dann die gesammelten Unterlagen per Post zusenden – und nicht einen Teil per Fax und einen Teil per Post.

 

Bitte beachten Sie: Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen können unvollständige Unterlagen (siehe Punkte 1-4) nicht bearbeitet werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass unvollständige Anfragen aus Datenschutzgründen nach Ablauf von drei Monaten datenschutzkonform entsorgt werden müssen.


Datenschutzhinweis

Bitte lesen Sie die MHH-Datenschutzerklärung und informieren sich über den Umgang mit Ihren Daten und über Ihre Rechte.