STIBET Stipendien für internationale Studierende und Promovierende
Bis zum 31. März 2026 können Sie sich wieder um STIBET-Stipendien des DAAD bewerben.
Durch die STIBET-Programme fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) die Betreuung von internationalen Studierenden und Promovierenden an deutschen Hochschulen. Ein STIBET-Stipendium ist grundsätzlich nicht für ein Studium im (benachbarten) Ausland oder ein Auslandssemester gedacht, sondern als finanzielle Unterstützung für ein Studium in Deutschland.
Bewerbungsfristen
31. März 2026 für eine Bewerbung im Sommersemester 2026.
31. August 2026 für eine Bewerbung im Wintersemester 2026/27.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (s. Hinweise unten) in einer einzelnen PDF-Datei per E-Mail an hoffmann.mareike@mh-hannover.de. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Vergabekriterien
- Abschluss innerhalb des nächsten Jahres
- Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite)
Wer kann mit einem STIBET-Stipendium gefördert werden?
An der MHH immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden. Eine Immatrikulation an der MHH im gesamten Förderzeitraum ist notwendig.
Vorausgesetzt werden:
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
Fördersumme und -dauer
Die genaue Höhe und Dauer des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln. Dies wird von der Auswahlkommission festgelegt und den Stipendiat*innen rechtzeitig mitgeteilt.
Dazu zählen:
- Fluchthintergrund
- Behinderungsgrad von mind. 50 % oder chronische Erkrankung, die sich studienerschwerend auswirkt
- Betreuung von Kindern bis 12 Jahre im eigenen Haushalt
- pflegebedürftige Angehörige ersten und zweiten Grades in Deutschland
Vergabekriterien
- Begründung der Bewerbung, inkl. Beschreibung der besonderen Herausforderungen im Studium (max. 1 DIN A4 Seite)
Wer kann mit einem STIBET-Stipendium gefördert werden?
An der MHH immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden. Eine Immatrikulation an der MHH im gesamten Förderzeitraum ist notwendig.
Vorausgesetzt werden:
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
Fördersumme und -dauer
Die genaue Höhe und Dauer des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln. Dies wird von der Auswahlkommission festgelegt und den Stipendiat*innen rechtzeitig mitgeteilt.
Bewerbung und Antragsunterlagen
Bitte fassen Sie folgende Dokumente in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie bis zum 31. März bzw. 31. August an Mareike Hoffmann. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite)
Schreiben Sie ein Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Bewerbung für das jeweilige Stipendium begründen. Bitte gehen Sie dabei auch auf Ihre Studiensituation (Fortschritt, Probleme, Ziele), sowie auf Ihre derzeitige private Lebenslage (Lebenshaltungskosten, soziale Lage, außergewöhnliche Belastungen etc.) ein. - Aktuelle Notenbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels
- Falls Sie sich ehrenamtlich engagieren: Bescheinigung über Dauer und Umfang des Ehrenamts
- Finanzielle Selbstauskunft und Kontoauszüge der letzten drei Monate (irrelevante Angaben dürfen geschwärzt werden, beispielsweise der Supermarkt, in dem Sie einkaufen; relevante Infos müssen jedoch ersichtlich sein, beispielsweise Mietzahlungen, Handyverträge etc.), bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweis
- Benötigte weitere Unterlagen je nach Stipendium:
- Studienprognose (im Studiendekanat erhältlich)
- Nachweis über die Beantragung von Asyl oder andere Nachweise über den Fluchthintergrund, Kopie aktueller Aufenthaltsstatus; bei Geflüchteten aus Drittstaaten: Kopie des letzten Aufenthaltstitels oder andere offizielle Nachweise aus dem Land, aus dem Sie geflüchtet sind
- Geburtsurkunde(n) der Kinder
- Nachweis über den Behinderungsgrad von mindestens 50% (Schwerbehindertenausweis)
- Ärztliches Attest über die chronische Erkrankung mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen
- Nachweis über die pflegebedürftige(n) Person(en): Meldebescheinigung, aus der die Adresse der pflegebedürftigen Person hervorgeht; Geburtsurkunde(n) aus der die Verwandtschaft hervorgeht
Nehmen Sie gerne vor Ablauf der Bewerbungsfrist Kontakt mit uns auf, um zu besprechen, welche Nachweise in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind. Wenden Sie sich dafür gern an Mareike Hoffmann (hoffmann.mareike@mh-hannover.de).
Hinweise zur Vergabe
- Die Stipendienvergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission auf Basis der Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewerber*innen werden schriftlich über das Auswahlergebnis informiert.
- Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten plus brutto Zuverdienste beträgt pro Monat für Studierende 1.595 Euro und für Promovierende 1.903 Euro. Übersteigt die Summe diese Beträge, wird die Stipendienrate entsprechend angepasst.
- Falls Sie ein anderes Stipendium erhalten, ist eine ergänzende Förderung bis zur Höhe eines Vollstipendiums (derzeit 992 € für Studierende bzw. 1.300 € für Promovierende pro Monat) zulässig. Darüber hinaus muss das STIBET-Stipendium entsprechend gekürzt werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer vom DAAD finanzierter Förderungen ist nicht möglich.
- Falls Sie Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.) beziehen, besprechen Sie bitte vorab mit Ihrer jeweiligen Ansprechperson, ob und in welcher Höhe das Stipendium mit Ihren Sozialleistungen verrechnet wird.
- Das Stipendium kann mit BAföG kombiniert werden. Es muss jedoch bei der BAföG-Stelle angegeben werden, die dann prüft, ob eine Kürzung des BAföG-Satzes erfolgt.