Allgemeine Informationen

In diesen Abschnitt finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen, die Sie bei Ihrer Bewerbung parat haben sollten und zwar unabhängig davon, für welches Studien-bzw. Weiterbildungsprogramm der MHH Sie sich entscheiden.

Wir empfehlen Ihnen, die Abschnitte Studien- und Weiterbildungsprogramme der MHH und Bewerbung für Studien- und Weiterbildungsprogramme der MHH zuerst genau zu lesen. Dort finden Sie spezifische Informationen zu den Eckdaten der Bewerbungsprozesse der Studiengänge sowie weiterer Programme der Medizinischen Hochschule Hannover. Weiterhin finden Sie dort auch Verlinkungen für die zuständigen Ämter, falls Sie eine Anerkennung eines bereits vorhandenen Abschlusses oder ihrer bereits geleisteten Arbeit wünschen. 
 

  • Schulabschluss- bzw. Hochschulabschlussnachweis

Für die Bewerbung auf einen Studienplatz an der MHH benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen Bachelorabschluss. Um zu überprüfen, ob Ihr ggf. vorhandener Schul- bzw. Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie die Anabin-Datenbank benutzen. 

Für bereits approbierte Ärztinnen und Ärzte: Unter dem folgenden Link finden Sie Formulare für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen in Niedersachsen. 

 

  • Sprachnachweis

Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtssprache an der MHH Deutsch ist und an der MHH leider keine vorbereitenden Deutschkurse oder Deutschprüfungen durchgeführt werden. Nur die Masterstudiengänge Infectious Diseases and One Health sowie Hebammenwissenschaft werden auf Englisch unterrichtet.
Allgemeine Informationen zum Sprachnachweis zum Studieren in Deutschland finden Sie hier. Alle Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung bzw. den Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, müssen mit der Bewerbung einen entsprechenden Sprachnachweis der Kategorie A oder A+ einreichen. Wenn Sie bereits einen Sprachnachweis besitzen, prüfen Sie gern anhand dieser Tabelle, zu welcher Kategorie dieser gehört. Für einen Praktikumsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms ist ein Deutschzertifikat des Kompetenzniveaus B1 ausreichend. Über Deutschkurse der Leibniz Universität Hannover können Sie sich hier informieren. Für den Antrag zur Anerkennung der Approbation benötigen Ärztinnen und Ärzte einen Nachweis über Sprachkenntnisse auf B2-Niveau und auch eine abgeschlossene Fachsprachprüfung. Für Ärzt*innen aus dem Ausland, die ihre Deutschkenntnisse für den Praxis- und Klinikalltag verbessern möchten, existieren verschiedene Berufssprachkurse. Ein Bespiel dafür wäre der Berufssprachkurs – Deutsch für Mediziner*innen/Deutsch für Apotheker*innen des Instituts für Sprachen und Kommunikation in Hannover. 

 

  • Nachweis über den Masernschutz gem. § 20 Abs. 9 Satz 4 Infektionsschutzgesetz

Bitte verwenden Sie ausschließlich des dafür vorgesehenen Vordruck. Eine Kopie des Impfpasses ist nicht zulässig!

 

  • Nachweis der Krankenversicherung

Für Studierende an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen besteht eine Krankenversicherungspflicht. Die Versicherungsbestätigung übermittelt Ihre Krankenkasse an die MHH, wenn Sie Ihre bevorstehende Einschreibung dort unter der Angabe der Absendernummer: H0000695 melden. Alle Hinweise finden Sie hier

 

  • COVID-19-Impfschutz

Ab dem 16. März 2022 gilt die 2G-Regelung für die gesamte MHH, also auch für alle Kliniken und Institute. Wer nicht vollständig geimpft ist, darf den Campus der MHH nicht mehr betreten und entsprechend nicht an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Das ergibt sich aus § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Daher ist ein COVID-19-Impfschutz eine Voraussetzung für den Besuch der MHH.

 

  • Visa/Aufenhaltserlaubnis (EU/non-EU Visa)

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie in der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes überprüfen. Auf den Seiten der für Ihr Herkunftsland zuständigen Auslandsvertretung können Sie sich über das genaue Antragsverfahren informieren. 
Mit der Zulassung zum Studium können Sie ein Visum zum Zwecke des Studiums beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann für mindestens ein Jahr erteilt werden, jedoch für maximal zwei Jahre. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängert werden.
Eine hilfreiche Zusammenstellung weiterer wichtigen Informationen über das Visum zum Studieren bietet die folgende Seite.

 

P.S. an alle Studieninteressierten: denken Sie auch an die Zahlung des Semesterbeitrages bis zum Ablauf der Einschreibefrist auf das Konto des Studierendensekretariats! Informationen dazu finden Sie hier