Forschung

Wechsel in der Leitung der Geschäftsstelle für Ombudswesen

Dr. Beate Schwinzer gibt den Staffelstab an Dr. Olga Halle ab.

Ein Mann steht zwischen zwei Frauen und hält eine Aktenmappe in den Händen.

Ombudsperson Professor Dr. Thomas Werfel freut sich über die Kontinuität im Ombudswesen: Dr. Olga Halle (links) übernimmt die Leitung der Geschäftsstelle von Dr. Beate Schwinzer.

Seit neun Jahren berät Dr. Beate Schwinzer Studierende und Forschende an der MHH zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP). Seit 2016 ist sie als Leiterin der Geschäftsstelle Ombudswesen erste Anlaufstelle für alle Anliegen, Fragen und Konflikte in diesem Themenbereich. Zum 1. Juli gibt die promovierte Immunologin den Staffelstab nun an ihre langjährige Kollegin Dr. Olga Halle ab. Der Wechsel an der Spitze ist ein nahtloser Übergang. „Frau Dr. Schwinzer hat mich umfassend eingearbeitet, so dass ich alle Aufgaben problemlos übernehmen kann“, sagt die Infektionsbiologin. Auch Ombudsperson Professor Dr. Thomas Werfel, Direktor der Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie, freut sich über die Kontinuität in der Nachfolgeregelung: „Die Kompetenz der Geschäftsstelle ist auch weiterhin gewährleistet, da auch die neue Leitung selbst aus der Wissenschaft kommt und sich mit den Problemen auskennt.“

Strenge Vertraulichkeit

Bundesweit haben neben der MHH nur zwölf weitere Universitäten und Forschungseinrichtungen eine eigene Geschäftsstelle für Ombudswesen. „Wir unterstützen und entlasten die Ombudsperson, untersuchen zusammen mit der Ombudsperson die Plausibilität bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Rahmen der Vorprüfung, beraten in Konfliktfällen und geben Workshops zur guten wissenschaftlichen Praxis“, erklärt Dr. Schwinzer. Wissenschaftliches Fehlverhalten bedeutet zum Beispiel, Daten zu fälschen oder sich das geistige Eigentum anderer unberechtigt anzueignen – etwa bei nicht berechtigten oder vorenthaltenen Autorenschaften oder Ideendiebstahl. Zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört es aber auch, Ergebnisse richtig zu dokumentieren oder Doktoranden verantwortungsvoll zu betreuen. „Alle uns zur Kenntnis gebrachten Anliegen behandeln wir streng vertraulich“, betont Dr. Halle. „Wenn Probleme nicht bereits in der Geschäftsstelle gelöst werden können oder sich ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten erhärtet, übernimmt die Ombudsperson.“

Standards in der Forschung

Die Beratung erfolgt auf Grundlage der Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zu Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Die MHH hat den allgemeinen GWP-Kodex in eine rechtlich bindende Satzung umgesetzt, die in den Details genau auf die MHH zugeschnitten ist. „Viele Fehler entstehen nicht absichtlich, sondern durch Unsicherheit, Unkenntnis oder Druck“, sagt Professor Werfel. „Das Ombudswesen sorgt durch professionelle Beratung und Begleitung dafür, dass die Standards in der Forschung eingehalten werden und wir bei den Forschenden das nötige Bewusstsein für die GWP-Regeln schaffen.“ Während die Zahl der Plagiatsvorwürfe in den letzten Jahren abnahm, hat die Bedeutung von Fragen zur Datenpflege zugenommen. Eine Reihe von Anfragen betreffen auch Betreuungsprobleme durch Vorgesetzte – etwa, weil sich eine Doktorarbeit länger hinzieht als eigentlich geplant. Andere betreffen Autorenschaften, insbesondere wenn sich Forschende bei geplanten oder bereits veröffentlichten Publikationen nicht genug berücksichtigt fühlen. Die Ombudsperson vermittelt dann zwischen den Beteiligten, „neutral, sachlich und möglichst lösungsorientiert“, wie Professor Werfel betont. Kommt es zu keiner Einigung, empfiehlt die Ombudsperson der Präsidentin die Einleitung einer förmlichen Untersuchung durch die GWP-Kommission. „Aber das ist bei uns zum Glück eher selten der Fall.“ Seit mehr als zehn Jahren ist Professor Werfel Ombudsperson an der MHH. Im September 2025 endet seine Amtszeit satzungsgemäß. Dann wählt der Senat eine neue Ombudsperson. Professor Werfel wird diese dann als Stellvertreter unterstützen, wie in der GWP Satzung geregelt.

Text: Kirsten Pötzke