Das Projekt ASEP soll helfen, notwendige Gesetze und Leitlinien weiterzuentwickeln.
Werden Pflegende oder Behandelnde mit einem Sterbewunsch konfrontiert, herrscht oft große Unsicherheit. Bildquelle: Adobe Stock
Der assistierte Suizid ist moralisch und ethisch umstritten. In der Öffentlichkeit wird vor allem dann darüber diskutiert, wenn ein prominenter Fall bekannt wird – wie zuletzt bei den berühmten Zwillingen Alice und Ellen Kessler. In Deutschland ist die Suizidbeihilfe zwar erlaubt, gesetzlich aber kaum geregelt. Über die gegenwärtige Praxis des assistierten Suizids gab es bisher wenig wissenschaftlich gesicherte Daten. In den vergangenen Jahren sind verschiedene Forschungsteams angetreten, Licht ins Dunkel zu bringen. Hierzu gehört auch ein Team des Instituts für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). In dem Projekt „Assistierter Suizid in Deutschland – Erforschung der Praxis (ASEP)“ wollen PD Dr. Sven Schwabe und seine Kolleginnen und Kollegen mehr herausfinden über die praktischen Abläufe, die beteiligten Personen, die Herausforderungen und die Einbindung in das Gesundheitssystem.
Gerichtsurteil schuf neue Sachlage
Die „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland verboten, die Suizidbeihilfe ist jedoch zulässig. Die juristische Situation des assistierten Suizids umreißt ein Urteil aus dem Februar 2020: „Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen“, entschied damals das Bundesverfassungsgericht. Diese Freiheit umfasse auch die Freiheit, „hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen, und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Voraussetzung ist immer, dass die sterbewillige Person ihre Entscheidung freiverantwortlich getroffen hat und die Substanz zur Selbsttötung selbstständig einnimmt. In Richtung der Assistierenden gilt: „Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.“ Ob jemand Hilfe leisten möchte, ist eine Frage, die jede und jeder individuell für sich klären muss. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es seit Mai 2021 kein berufsrechtliches Verbot mehr, beim Suizid zu assistieren. Zu den ärztlichen Aufgaben gehört die Suizidhilfe jedoch nicht.
Große gesellschaftliche Bedeutung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Sterbehilfe neu zu regeln. Zwei Gesetzesinitiativen dazu scheiterten 2023 im Bundestag. „Wir haben in Deutschland aktuell eine der liberalsten Rechtslagen zur Suizidassistenz weltweit, aber über die Praxis der Suizidassistenz wissen wir wenig“, erklärt der Soziologe PD Dr. Sven Schwabe, Leiter des Forschungsprojekts ASEP. Dabei hat das Thema eine große gesellschaftliche Bedeutung. Denn obwohl assistierte Suizide nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtzahl der Selbsttötungen haben, steigt deren Zahl kontinuierlich. Im Jahr 2020 verzeichneten die drei großen in Deutschland tätigen Sterbehilfeorganisationen insgesamt 109 assistierte Suizide, 2025 waren es bereits mehr als 1.000. Dazu kommt eine vermutlich nicht unerhebliche Dunkelziffer. „Assistierte Suizide werden bisher amtlich nicht erfasst, deshalb gibt es auch keine gesicherten Fallzahlen“, stellt PD Dr. Schwabe fest. Auch sonst gibt es kaum Daten über den komplexen Prozess der Suizidhilfe, der mit dem Erstgespräch mit suizidwilligen Personen beginnt und bis zur kriminalpolizeilichen Ermittlung reicht.
Studie beschreibt aktuelle Situation
Die fehlenden Daten wollen PD Dr. Schwabe und sein Team nun mit dem Forschungsprojekt ASEP liefern. „ASEP ist eine beschreibende qualitative Studie. Durch Interviews mit Experten, Praktikern und Familienangehörigen wollen wir wissenschaftliche Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die gelebte Praxis der assistierten Suizidhilfe in Deutschland aussieht“, erläutert die Soziologin Anna Preitenwieser. Drei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Wie erleben medizinische und nichtmedizinische Praktiker und Familienangehörige die derzeitige Praxis? Welche praktischen, organisatorischen, ethischen und rechtlichen Herausforderungen gibt es? Wie ist der assistierte Suizid in Deutschland mit dem Gesundheitssystem verbunden?
Emotionale Debatte versachlichen
Das Forschungsprojekt „Assistierter Suizid in Deutschland - Erforschung der Praxis“ startete im April 2025. Es gliedert sich in drei Projektphasen. Die erste - Experteninterviews mit Vertreterinnen und Vertretern relevanter Fachverbände und Institutionen sowie mit sachkundigen Einzelpersonen - ist bereits abgeschlossen. Aktuell läuft die zweite Projektphase, in der Personen interviewt werden, die bereits an praktischer Suizidassistenz beteiligt waren. Das sind beispielsweise Ärzte und Ärztinnen, Pflegefachpersonen, Bestatter und Bestatterinnen oder auch Familienangehörige. „Das Feld der Beteiligten ist sehr heterogen“, sagt PD Dr. Schwabe. In der dritten Projektphase sollen die Ergebnisse der Studie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Fachverbänden diskutiert werden. „ASEP wird dazu beitragen, die aktuelle Praxis der Suizidassistenz in Deutschland sichtbarer zu machen und die bisweilen sehr emotional geführte Debatte über die Suizidhilfe zu versachlichen“, sagt PD Dr. Schwabe. Gleichzeitig können die Daten eine Grundlage für eine gesetzliche Regelung zur Suizidassistenz sein. Das gesamte Projekt wird von einem wissenschaftlichen Fachbeirat begleitet. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert ASEP mit rund 400.000 Euro.
Leitlinien zum assistierten Suizid erschienen
Gesundheitsfachpersonen sehen sich in der klinischen Praxis regelmäßig mit Sterbewünschen und immer häufiger auch mit konkreten Anfragen zur Suizidassistenz konfrontiert. Diese Anfragen gehen oft mit Unsicherheiten einher. In den vergangenen Monaten sind drei medizinische Leitlinien erschienen:
a) zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis,
b) zum Thema Suizidalität allgemein,
c) zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz.
Die Leitlinien richten sich explizit an Gesundheitsfachpersonen, geben praktische Tipps und können Sicherheit schaffen im Umgang mit dem Thema Suizidassistenz. Außerdem wurde im Herbst 2026 ein Register zur Erfassung assistierter Suizide in Deutschland freigeschaltet (RegAS). Hier sind alle Personen, die an einem assistierten Suizid beteiligt waren, eingeladen Ihre Erfahrungen zu berichten.
Die Originalpublikation finden Sie hier: https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0311880
Text: Tina Götting