Ein Qualitätsvertrag zwischen der MHH und der TK soll die Behandlung Betroffener verbessern und so eine Versorgungslücke schließen.
Stellen die Mangelernährung in den Fokus: Jochen Blaser und Annette Hempen von der Techniker Krankenkasse, PD Dr. Katharina Hupa-Breier, Claudia Seipt vom Studiendekanat und Klinikdirektor Prof. Dr. Heiner Wedemeyer (von links). Copyright: Inga Budde/MHH
Viele Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern sind mangelernährt. Dadurch haben sie ein erhöhtes Risiko, schlechter zu genesen und früher zu versterben. Trotzdem wird Mangelernährung in Kliniken nur selten diagnostiziert und noch seltener behandelt. „Mangelernährung ist in deutschen Krankenhäusern ein unterschätztes Problem“, erklärt die Ernährungsmedizinerin Privatdozentin (PD) Dr. Katharina Hupa-Breier von der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Um die Versorgungssituation der betroffenen Patientinnen und Patienten zu optimieren, hat die Klinik einen sogenannten Qualitätsvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen. Die Vereinbarung umfasst unter anderem ein systematisches Ernährungsscreening. „Der Vertrag ist ein deutlicher Schritt nach vorn. Denn er ermöglicht uns, von Mangelernährung Betroffene frühzeitig zu erkennen und sie entsprechend zu therapieren. Die Ernährungsmedizin bekommt dadurch einen höheren Stellenwert bei der Patientenbehandlung“, sagt Klinikdirektor Prof. Dr. Heiner Wedemeyer.
Hohe Rate an betroffenen Patientinnen und Patienten
Eine Mangelernährung, fachsprachlich Malnutrition, hat nicht nur mit dem Körpergewicht zu tun. Vielmehr bezeichnet der Begriff ein anhaltendes Nährstoffdefizit, beispielsweise an Vitaminen, Mineralstoffen oder Eiweißen. Dieses Defizit führt zu einer veränderten Körperzusammensetzung und zu Einbußen körperlicher und geistiger Funktionen. „Die Aufnahme von Nährstoffen und Kalorien kann durch Krebs, Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, Infektionskrankheiten oder auch die Einnahme bestimmter Medikamente vermindert sein“, erklärt PD Dr. Hupa-Breier, die an der MHH das interdisziplinäre Team für Ernährungsmedizin leitet. Mangelernährte Patientinnen und Patienten sind in deutschen Krankenhäusern keine Seltenheit. Die Rate liegt in prospektiven Studien bei mindestens 30 bis 70 Prozent. Allerdings konnte PD Dr. Hupa-Breier gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Würzburg zeigen, dass aktuell eine große Diskrepanz zwischen dem klinischen Risiko für Mangelernährung und der tatsächlich dokumentierten Erkennung und Behandlung von Mangelernährung besteht.
Deutliche Lücke bei Diagnostik und Behandlung
In einer aktuellen Analyse von repräsentativen Krankenkassendaten der Datenbank des Instituts für angewandte Gesundheitsforschung Berlin konnten die Forschenden zeigen, dass nur bei 1,16 bis 1,30 Prozent der stationären Patientinnen und Patienten eine Mangelernährung festgestellt wurde. „Diese Daten weisen darauf hin, dass aktuell ein relevanter Anteil an mangelernährten Patientinnen und Patienten in der Klinik nicht ausreichend diagnostiziert wird“, erläutert PD Dr. Hupa-Breier. Von den diagnostizierten Fällen wiederum wurden lediglich 2,77 bis 4,45 Prozent mit einer entsprechenden Ernährungstherapie behandelt.
Die Studie zeigte zudem, dass Patienten mit diagnostizierter Mangelernährung häufiger verstarben oder erneut stationär aufgenommen wurden. In einer nach Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen vergleichbaren Kontrollgruppenanalyse lag die Sterblichkeit innerhalb von 90 Tagen bei 18,2 Prozent gegenüber 7,3 Prozent in der Kontrollgruppe. Auch die Wiederaufnahmerate war erhöht: Innerhalb von 90 Tagen nach der Entlassung wurden 44,9 Prozent der mangelernährten Patientinnen und Patienten erneut stationär aufgenommen, verglichen mit 37,8 Prozent in der Kontrollgruppe. Außerdem lagen die durchschnittlichen Gesundheitskosten innerhalb eines Jahres nach der Diagnose einer Mangelernährung bei 18.052 Euro pro Person und damit 4.396 Euro über denen der Kontrollgruppe. „Unsere Studie zeigt eine deutliche Lücke zwischen dem tatsächlichen Ernährungsrisiko und der dokumentierten Diagnostik und Behandlung. Wir müssen gefährdete Patientinnen und Patienten frühzeitig erkennen und durch strukturierte Screenings und individuelle Ernährungstherapie besser versorgen. Denn eine gute Ernährung ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten medizinischen Behandlung“, sagt PD Dr. Hupa-Breier.
MHH-Gastroenterologie als Vorreiter
Um das Problem anzugehen, schloss die Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie einen Qualitätsvertrag mit der TK. Er beinhaltet, dass Versicherte der TK bei der Aufnahme in die Klinik auf ihren Ernährungszustand untersucht und bei Bedarf individuell beraten und behandelt werden. Weitere Screenings erfolgen bei längerer Aufenthaltsdauer und bei der Entlassung. Diese Leistungen finanziert die TK über speziell vereinbarte Zuschläge.
Mit dem Qualitätsvertrag gehört die Klinik zu den Vorreitern in Deutschland. Denn bisher kümmern sich nur wenige Kliniken um das Thema. Das liegt zum einen am mangelnden Bewusstsein für die Problematik, zum anderen an fehlenden Vergütungsstrukturen im System der gesetzlichen Krankenversicherungen. „Gemeinsam mit der TK wollen wir dazu beitragen, dass sich das ändert“, erklärt PD Dr. Hupa-Breier. So sollen die durch den Qualitätsvertrag gewonnenen Daten und Erkenntnisse auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Verfügung gestellt werden. Dieser hatte im April 2026 mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz den Auftrag bekommen, die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität bei der Erkennung und Behandlung von Mangelernährung im Krankenhaus festzulegen. PD Dr. Hupa-Breier sieht darin einen wichtigen Schritt. Sie hofft, dass in Krankenhäusern so bald wie möglich strukturierte Screenings und entsprechende Versorgungswege verpflichtend etabliert werden.
Die Originalpublikation finden Sie hier.
Text: Tina Götting