Datenerfassung der Promovierendendaten für die Hochschulstatistik

gemäß § 5 Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)

Eine Gruppe von Menschen, die einen Doktorhut tragen. Das Bild ist schwarzweiß.
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Zur Erfüllung der Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes benötigen wir von allen Promovierenden, unabhängig von einer vorliegenden Einschreibung bestimmte promotionsspezifische Angaben. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung, wie Sie diese Daten schnell und einfach erfassen können.

Folgen Sie den Schritten 1 und 2.

 


Schritte 1: Für eingeschriebene Promovierende

Schritte 1: Für nicht-eingeschriebene Promovierende

Schritt 2: Promotionsantrag für Statistikdaten

Schritt 3: Status "genehmigt"