ARREST

Sterben im Strafvollzug. Exploration von Erfahrungen und Bedarfen Inhaftierter und der Versorgungsrealität

Hintergrund

Eine nicht heilbare, lebenszeitbegrenzende Erkrankung kann einen Menschen in jeder Lebenssituation treffen - auch während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe oder in der Sicherungsverwahrung. In Deutschland werden sterbende Inhaftierte und Sicherungsverwahrte in der Regel vorzeitig aus der Haft entlassen, sofern die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Fälle, in denen Inhaftierte längerfristig absehbar in den Anstalten versterben, kommen eher vereinzelt vor. Der aktuelle Stand der palliativmedizinischen Versorgungsrealität im Strafvollzug ist in Deutschland weitgehend unerforscht.

 

Ziele

Die beiden primären Ziele der explorativen, qualitativen Studie sind

  1. die Ermittlung der Erfahrungen, Bedürfnisse und Wünsche schwerkranker und sterbender Inhaftierter bzw. Entlassener hinsichtlich der Versorgung in Haft, die hierzu selbst befragt werden und
  2. die Erfassung der Realität der Versorgung Schwerkranker und Sterbender in Haft auf Grundlage einer Befragung anstaltsinterner und -externer Versorgender.

Die Ergebnisse aus (i) und (ii) werden schließlich gegenübergestellt und zusammengeführt, sodass sich ein multiperspektivisches Gesamtbild ergibt. Dieses wiederum legt offen, (iii) ob und in welcher Form es Defizite bzw. bisher ungedeckte Bedarfe im Bereich der Palliativversorgung in Haft gibt.

 

Methoden

Das Projekt ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:

  1. narrative Interviews mit schwerkranker und sterbender Inhaftierter bzw. Entlassener
  2. Expert*inneninterviews mit anstaltsinternen und -externen Versorgenden
  3. Gegenüberstellung und Synthese der Ergebnisse aus 1 und 2

 

Relevanz der erwarteten Ergebnisse

Bei schwerkranken und sterbenden Inhaftierten handelt es sich um eine stigmatisierte und zugleich vulnerable Gruppe, weshalb der Umgang mit ihnen mit besonderen Herausforderungen verbunden ist und einer großen Verantwortung obliegt. Die medizinische Versorgung in Haft unterliegt dem Äquivalenzprinzip: Inhaftierte haben Anspruch auf medizinische Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte verlangen können, womit ihnen auch Palliativversorgung zusteht. Um (u. a. in diesem Bereich) eine angemessene Versorgung sicherzustellen, braucht es Versorgungsforschung in diesem spezifischen Kontext.

 

Förderung

Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Geschäftszeichen: STI 694/5-1) für 30 Monate gefördert.

 

Projektteam

  • Prof. Dr. rer. medic. Stephanie Stiel; Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin (Projektleitung)
  • Dr. phil. Malte Klemmt; Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin (Projektmitarbeiter)
  • (wissenschaftliche Mitarbeit)