Fristen und Ansprechpersonen

Um sich zu bewerben, reichen Sie die unten beschriebenen Unterlagen bitte vollständig per E-Mail als eine Gesamt-pdf-Datei bei der HBRS ein.

 

Bewerbungsfristen:

  • Für Studierende der Medizin:     01. März
  • Für Studierende der Informatik:  01. März

Bitte halten Sie sich im Zuge des Auswahl- und Matching-Verfahrens vorsorglich folgende Termine frei:

  • Auswahlgespräche (in Präsenz): Termin wird noch bekannt gegeben
  • Projektbörse: Termin wird noch bekannt gegeben

Sollten nach Abschluss des 1. Zulassungsverfahrens und Matchings von Studierenden noch Plätze in Projekten verfügbar sein, so werden diese im Rahmen eines 2. Zulassungsverfahrens vergeben. Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingehen, werden im Falle eines 2. Zulassungsverfahrens berücksichtigt, bis alle Stellen vergeben sind.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

  • Leitung des Programms: Prof. Dr. Dr. Michael Marschollek; Prof. Dr. Dr. Anette Melk
  • Wissenschaftliche Programmkoordination: Dekanat für Akademische Karriereentwicklung, E-Mail: digistrucmed@mh-hannover.de
  • HBRS-Koordination und Bewerbung: Dr. Susanne Kruse, E-Mail: Kruse.Susanne@mh-hannover.de

Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen, Auswahlverfahren

1. Zugangsvoraussetzungen

Die Bereitschaft, in Vollzeit am Abschlussprojekt zu arbeiten, wird von allen Studierenden vorausgesetzt.

Medizinpromovierende

Bewerber:innen müssen im Studiengang der Humanmedizin an der MHH immatrikuliert sein. Die Bewerbung auf das Programm kann nach dem erfolgreich abgeschlossenen ersten Teil des Studiums der Medizin (Physikum) erfolgen. In der Regel ist dies nach dem 6. Fachsemester der Fall. Die Studierenden müssen das Teilgebiet Biometrie erfolgreich absolviert haben.

Informatikstudierende

Bewerber:innen müssen im Masterstudiengang der Informatik, Bioinformatik, Medizinischen Informatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung an der Medizinischen Hochschule Hannover, der Leibniz Universität Hannover, der TU Braunschweig oder der Hochschule Hannover immatrikuliert sein. Eine Zulassung von Masterstudierenden aus weiteren Hochschulen innerhalb Deutschlands ist nach Rücksprache mit den Sprecher:innen des Programms möglich.

Die Bewerbung auf das Programm kann erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass nach dem 3. Mastersemester der Nachweis von mindestens 60 erworbenen Leistungspunkten (ETCS/CP) im Masterstudium vorgelegt werden kann. Die Zulassung zur Anfertigung der Masterarbeit muss vor Projektbeginn vorliegen.

Beaten Sie bitte die Regelungen für Nebenbeschäftigungen:

Für Promovierende: Nebensbeschäftigungen während der Stipendienlaufzeit sind nicht erwünscht.

Für Masterstudierende: Nebenbeschäftigungen während des Teilnahmezeitraums am Programm sind nicht empfohlen und nur in kleinem Umfang (max. 10 Wochenstunden) nach Genehmigung durch die Programmleitung möglich. Sie dürfen hierbei nur aus 1 MHH-Kostenstelle bezahlt werden. Ggf. müssen andere Nebenbeschäftigungen in der MHH aufgegeben werden. Bitte stellen Sie zur Prüfung und Genehmigung eine Anfrage an digistrucmed@mh-hannover.de (benötigte Angaben: Arbeitgeber, Bezeichnung oder kurze Beschreibung der Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit und Zeiten, Bestätigung über Einverständnis der Betreuung).

 

2. Einzureichende Bewerbungsunterlagen

1. Anschreiben mit Beschreibung der Motivation (maximal 2 Seiten, Arial 11, Zeilenabstand 1,5).

Bitte geben Sie den gewünschten Beginn an und gehen auf die folgenden Fragestellungen ein:

  • Was ist die intrinsische Motivation für die Dissertation / Masterarbeit in der digitalen Medizin?
  • Was sind die mittel- und langfristigen Ziele in Hinsicht auf die berufliche Ausbildung und den wissenschaftlichen Karriereweg?
  • Was sind persönlicher Bezug und Interesse zur digitalen Transformation in der Medizin?

2. Lebenslauf (max. 2 Seiten)

  • Der Lebenslauf sollte folgende Abschnitte enthalten: Persönliche Daten, bisheriger schulischer Werdegang, ggf. Ausbildung inkl. Abschlussnoten
  • Medizinstudierende: Famulaturen und Praktika; Angabe, ob Sie Erststudierende:r in ihrer Familie sind
  • Informatikstudierende: Praktische Erfahrung, digitale Kompetenzen/Interessen

3. Anlagen

  • Abiturzeugnis (einfache Kopie)
  • Medizinstudierende: Physikum oder Tabelle mit den benoteten Scheinen im Modellstudiengang, Tabelle benoteter Scheine im 1. etc. klinischen Jahr
  • Informatikstudierende: Bachelorzeugnis (einfache Kopie), Leistungsnachweise des aktuellen Masterstudiums (Transcript of Records mit Durchschnittsnote)
  • Optional: Empfehlungsschreiben und/oder Arbeitszeugnisse, sonstige Nachweise

 

3. Auswahlverfahren

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien sind:

  • Motivation
  • Studienleistung
  • Medizinstudierende: wissenschaftliches Interesse und Bezug zur Digitalisierung
  • Informatikstudierende: wissenschaftliches Interesse und Bezug zur Medizin

Ablauf des Auswahl- und Zuordnungsverfahrens

Auf Basis dieser Kriterien werden Bewerber:innen der Medizin bzw. der Informatik durch die Programmkommission vorausgewählt und zu Auswahlgesprächen Mitte März eingeladen. Eine Rückmeldung über eine Zulassung zum Programm erfolgt auf Basis der Bewerbungen und der Auswahlgespräche ca. eine Wochen später nach Bestätigung durch die Programmkommission.

Parallel werden die eingegangen Projektänträgen vorausgewählt (vorläufige Zulassung). Die vorausgewählten Projekte werden auf der Projektbörse anhand von Kurzpräsentationen durch die jeweiligen Projektleitenden vorgestellt. Anschließend besteht für Studierende und Projektverantwortliche für die Dauer von ca. 2 Wochen die Möglichkeit, sich zu treffen und unverbindlich kennenzulernen.

Nach der Kennenlernphase senden die Studierenden eine Prioritätenliste der für sie in Frage kommenden Projekte (Prioritäte 1-3) an die Programmkoordinationen, die dann das Matching von Studierenden und Projekten durchführt. Die Ergebnisse des Matchings werden nach Möglichkeit bis MItte Mai bekanntgegeben.

Die Willkommensveranstaltung findet Anfang/Mitte August statt. Projektbeginn erfolgt zum 01. August (Medizinpromovierende) oder im Zeitraum zwischen 01. August des laufenden und 01. Februar des Folgejahres (Informatikstudierende).

 

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