Bitte beachten:
Vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen der Reinraumanlage des CTC 2025
Vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025 können wir eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Herstellung grundsätzlich nicht gewährleisten.
Davon betroffen sind alle Verarbeitungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Abgaben kryokonservierter Präparate sowie die Durchführung zellulärer Qualitätskonrollen sind davon nicht betroffen.
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- autologe Blutstammzellzubereitungen (PEI.G.04101.01 bis 03) – 3 Arzneimittelstärken (kryokonserviert, ggf. CD34-aufgereinigt)
- allogene Blutstammzellzubereitungen (PEI.G.04102.01 bis 09) – 9 verschiedene Arzneimittelstärken (frisch oder kryokonserviert, ggf. gleichzeitig spenderplasmaarm und/oder CD34-aufgereinigt oder CD3/CD19-depletiert)
- autologes Knochenmark (PEI.G.04103.01) – 1 Arzneimittelstärke (kryokonserviert)
- allogenes Knochenmark (PEI.G.04104.01 bis 04) – 4 Arzneimittelstärken (frisch oder kryo-konserviert, ggf. gleichzeitig spenderplasma- und/oder -erythrozytenarm)
Das CTC unterstützt die hämatologischen Kliniken der MHH bei der Betreuung von Knochenmarkspenden und übernimmt die anschließende Herstellung der genehmigten Arzneimittelstärken aus Knochenmark.
Spenderlymphozyten aus Apheresematerial, Vollblut oder Knochenmark für die Rezidivbehandlung als Spenderlymphozyteninfusion (Donor Lymphocyte Infusion – DLI) in der gewünschten Portionierung (frisch und/oder kryokonserviert, ggf. spenderplasmaarm).
Rekonstitution von kryokonserviertem Restplazentablut (Nabelschnurblut) anderer pharmazeutischer Hersteller (nur nach Absprache) und von DLI, etc.
Wir halten ein breites Spektrum validierter durchflußzytometrischer Meßgrößen vor, weitere Parameter können auf Anfrage etabliert und validiert werden.