Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in der Regel unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben:
Für die Krippe:
- Kinder von Mitarbeitenden der MHH mit einer Beschäftigung von mindestens 28,875 Stunden
- Kinder von alleinerziehenden Eltern mit Vorlage eines Nachweises Steuerklasse 2.
- WINK- Kinder (gemäß Prioritätenliste WINK) vorgesehen 12 Plätze.
- Kinder von Bediensteten im Schichtdienst. Ein Elternteil muss im Schichtdienst arbeiten i.S.d. TV-L § 7 Abs. 2. "Schichtdienst ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird."
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Kindertagesstätte Campuskinder.
- Keiner der genannten Punkte
- Familien, die nicht unter den Punkt 1 fallen. (Hier gilt die gleiche Gewichtung wie unter 1 a,c, d und e).
Für den Kindergarten und Hort:
- Kinder von Mitarbeitenden der MHH mit einer Beschäftigung von mindestens 28,875 Stunden
- Kinder von alleinerziehenden Eltern im Schichtdienst i.S.d. TV-L § 7 Abs.2 eines Nachweises Steuerklasse 2.
- Weiterbetreuung der bereits bei den Campuskindern aufgenommenen Krippen- bzw. Kindergartenkinder.
- Kinder von alleinerziehenden Eltern ohne Schichtdienst mit Vorlage eines Nachweises Steuerklasse 2.
- Kinder von Bediensteten, wenn mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r im Schichtdienst an der MHH ist i.S.d. TV-L § 7 Abs. 2.
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Kindertagesstätte Campuskinder.
- Für Hort: Aufnahme nach jüngstem Einschulungstermin.
- Keiner der genannten Punkte
- Familien, die nicht unter den Punkt 1 fallen (Hier gilt die gleiche Gewichtung wie unter 1 a, b, c, e und g).
Wenn eines oder mehrere der unter 3.1 genannten Kriterien erfüllt sind, werden folgende Überlegungen berücksichtigt:
- Bei der Platzvergabe ist die bereits bestehende Geschlechtszusammensetzung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen und die Altersstruktur der Gruppe, zu berücksichtigen.
- Bei gleichen Voraussetzungen wird das Kind von schwerbehinderten Beschäftigten bevorzugt berücksichtigt.
- Bei gleichen Voraussetzungen werden die Wochenarbeitszeit und die Arbeitszeiten (Schichtdienste/Nachtdienste usw.) des nicht an der MHH arbeitenden Elternteils berücksichtigt.
- Es können maximal 3 Kinder unter 9 Monaten gleichzeitig in der Einrichtung sein. Ausnahmen hiervon können von der Kita-Leitung genehmigt werden.
- Besondere Härtefälle können gesondert vom Kita-Ausschuss berücksichtigt werden.
- Der Kita-Ausschuss kann des Weiteren Plätze auch vergeben, um dem Fachkräftemangel in einzelnen Bereichen entgegen zu wirken.
- Beide Eltern sind Beschäftigte im Schichtdienst.
- Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kita-Ordnung.
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme/Übernahme haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schulze unter 0511 - 532 - 83326.
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach vorheriger Online-Anmeldung. Die Entscheidung über die Platzvergabe wird von der Leitung, nach dem Votum des Kita-Ausschusses, frühestens sieben Monate vor der Aufnahme mitgeteilt. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach vorheriger Anmeldung, welche frühestens neun Monate vor gewünschter Aufnahme erfolgen kann.
Benötigte Nachweise/Formulare:
MHH-Beschäftigte im Schichtdienst
Nachweis der Steuerklasse 2 (z.B. über einen Auszug der Gehaltsabrechnung oder aber einen Nachweis vom Finanzamt)
Diese Dokumente/Formulare können Sie im Online-Anmeldeportal hochladen. Sollten Sie Unterlagen nachreichen wollen, muss dies binnen 14 Tagen nach Antragseinreichung geschehen, da wir ansonsten davon ausgehen, das Sie die Nachweise nicht erbringen können. Nachzureichende Formulare bitte per E-Mail an campuskinder@mh-hannover.de senden.
Die Platzvergabe verläuft nach einem Prioritätensystem. Dieses können Sie in der Kita-Ordnung nachlesen.
1. Der aktuelle Arbeitsnachweis über die Arbeitszeiten für den/die nicht an der MHH beschäftigten Elternteil/e wird benötigt, um ihre Antragsberechtigung zu prüfen. Wir vergeben unsere Plätze ausschließlich an berufstätige Eltern mit mindestens 57,75 Std. pro Woche bzw. alleinerziehend 28,875 Std. pro Woche. (Ohne Nachweis gehen wir davon aus, dass sie keiner Tätigkeit nachgehen.)
2. Der Nachweis für MHH-Beschäftigte im Schichtdienst wird benötigt, um zu prüfen ob eine höhere Priorität aufgrund von Schichtdienst besteht. (Ohne Nachweis gehen wir davon aus, dass Sie nicht im Schichtdienst sind.)
3. WINK-Platz: Wissenschaftlerinnen, die einen Krippenplatz benötigen, fügen bitte einen Nachweis über Ihre wissenschaftliche Tätigkeit und eine Publikationsliste bei.
4. Der Nachweis der Steuerklasse 2 wird benötigt, um zu prüfen ob eine erhöhte Priorität für Alleinerziehende vorliegt. (Ohne Nachweis können Sie nicht als alleinerziehend gewertet werden!)
Zum Online-Anmeldeportal (bitte mit dem Internet Explorer öffnen)
Wir weisen an dieser Stelle schon einmal auf die Datenschutzerklärung der MHH hin. Diese finden sie in Kürze hier.
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme/Übernahme haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schulze unter 0511 - 532 - 83326.
Kita-Ordnung Anlagen zur Kita-Ordnung Elternbeiträge
MHH Kita Campuskinder
Medizinische Hochschule Hannover
Carl - Neuberg - Str. 1
30625 Hannover
Telefon: 0511-532 2688
Fax: 0511-532 161105
E-Mail: campuskinder@mh-hannover.de
Gebäude Z 2: Kindergarten und Krippe
Gebäude K 27: Hort/Altersübergreifende Gruppe
Spendenkonto IBAN: DE95250501800900444444
BIC: SPKHDE2HXXX (Sparkasse Hannover)
Empfänger: Förderstiftung MHH plus
Verwendungszweck: Kita Campuskinder 10231