In der Kindertagesstätte werden nur Kinder betreut, deren Eltern berufstätig sind. Primär nehmen wir Kinder von Angestellten der MHH auf. Die Kita-Ordnung wird derzeit überarbeitet, um der erklärten Öffnung (Aufnahme von betriebsfremden Kindern) Rechnung zu tragen. Eine Aufnahme von Kindern, deren Eltern nicht an der MHH beschäftigt sind, ist möglich.
Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in der Regel unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben:
Für die Krippe:
- Kinder von Alleinlebenden, allein erziehenden Eltern mit Vorlage einer Haushaltsbescheinigung (Steuerkarte 2).
- WINK-Kinder (gemäß Prioritätenliste WINK) vorgesehen 11 Plätze.
- Kinder von Bediensteten im Schichtdienst i.S.d. TV-L § 7 Abs. 2. "Schichtdienst ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird."
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Kindertagesstätte Campuskinder.
- Familien, die nicht unter die Punkte 1 bis 4 fallen.
Für den Kindergarten und Hort:
- Kinder von Alleinlebenden, allein erziehenden Eltern mit Vorlage einer Hauhaltsbescheinigung (Steuerkarte 2).
- Weiterbetreuung der bereits bei den Campuskindern aufgenommenen Krippen- bzw. Kindergartenkindern.
- Kindern von Bediensteten, wenn mindestens ein/e Erziehungsberechtigte im Schichtdienst an der MHH ist i.S.d. TV-L § 7 Abs. 2.
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Kindertagesstätte Campuskinder.
- Für Hort: Die Aufnahme nach jüngstem Einschulungstermin.
- Familien, die nicht unter 1 bis 5 fallen.
Wenn eines oder mehrere der unter 1. genannten Kriterien erfüllt sind, finden weiterhin folgende Überlegungen Berücksichtigung:
- Bei der Platzvergabe wird außerdem die bereits bestehende Geschlechtszusammensetzung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen angestrebt und die Altersstruktur der Gruppe beachtet.
- Bei gleichen Voraussetzungen wird das Kind von Schwerbehinderten bevorzugt berücksichtigt
Eine Ausnahmeregelung bei der Platzvergabe ist möglich, wenn keine Berechtigten laut Kita-Ordnung auf der Warteliste für einen entsprechenden Platz stehen. Gesichtspunkte der Personalgewinnung von Fachkräften und eine daraus folgende Sicherung der Betriebsabläufe können berücksichtigt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kita-Ordnung (befindet sich in Überarbeitung).
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme/Übernahme haben, wenden Sie sich bitte an Frau Fuhrmann unter 0511 - 532 - 3986.
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach vorheriger Online-Anmeldung, welche frühestens sechs Monate bzw. spätestens vier Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei der Leitung der Kita Campuskinder erfolgen muss. Die Entscheidung über die Platzvergabe wird von der Leitung, nach dem Votum des Kita-Ausschusses, frühestens vier Monate vor der Aufnahme getroffen.
Benötigte Nachweise/Formulare:
MHH-Beschäftigte im Schichtdienst
Nachweis der Steuerklasse 2 (z.B. über einen Auszug der Gehaltsabrechnung oder aber einen Nachweis vom Finanzamt)
Diese Dokumente/Formulare können Sie im Online-Anmeldeportal hochladen. Sollten Sie Unterlagen nachreichen wollen, muss dies binnen 14 Tagen nach Antragseinreichung geschehen, da wir ansonsten davon ausgehen, das Sie die Nachweise nicht erbringen können. Nachzureichende Formulare bitte per E-Mail an campuskinder@mh-hannover.de senden.
Die Platzvergabe verläuft nach einem Prioritätensystem. Dieses können Sie in der Kita-Ordnung nachlesen.
1. Der aktuelle Arbeitsnachweis über die Arbeitszeiten für den/die nicht an der MHH beschäftigten Elternteil/e wird benötigt, um ihre Antragsberechtigung zu prüfen. Wir vergeben unsere Plätze ausschließlich an berufstätige Eltern mit mindestens 57,75 Std. pro Woche bzw. alleinerziehend 28,875 Std. pro Woche. (Ohne Nachweis gehen wir davon aus, dass sie keiner Tätigkeit nachgehen.)
2. Der Nachweis für MHH-Beschäftigte im Schichtdienst wird benötigt, um zu prüfen ob eine höhere Priorität aufgrund von Schichtdienst besteht. (Ohne Nachweis gehen wir davon aus, dass Sie nicht im Schichtdienst sind.)
3. WINK-Platz: Wissenschaftlerinnen, die einen Krippenplatz benötigen, fügen bitte einen Nachweis über Ihre wissenschaftliche Tätigkeit und eine Publikationsliste bei.
4. Der Nachweis der Steuerklasse 2 wird benötigt, um zu prüfen ob eine erhöhte Priorität für Alleinerziehende vorliegt. (Ohne Nachweis können Sie nicht als alleinerziehend gewertet werden!)
Zum Online-Anmeldeportal (bitte mit dem Internet Explorer öffnen)
Wir weisen an dieser Stelle schon einmal auf die Datenschutzerklärung der MHH hin. Diese finden sie in Kürze hier.
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme/Übernahme haben, wenden Sie sich bitte an Frau Fuhrmann unter 0511 - 532 - 3986.
Kita-Ordnung Elternbeiträge

MHH Kita Campuskinder
Medizinische Hochschule Hannover
Carl - Neuberg - Str. 1
30625 Hannover
Telefon: 0511-532 2688
Fax: 0511-532 161105
E-Mail: campuskinder@mh-hannover.de
Gebäude Z 2: Kindergarten und Krippe
Gebäude K 27: Hort/Altersübergreifende Gruppe
Spendenkonto IBAN: DE95250501800900444444
BIC: SPKHDE2HXXX (Sparkasse Hannover)
Empfänger: Förderstiftung MHH plus
Verwendungszweck: Kita Campuskinder 10231