Strukturierter Qualitätsbericht der MHH
Die MHH ist gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Hierzu hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Regelungen für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des Qualitätsberichts festzulegen.
Ziele:
- Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
- Information, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für alle interessierten Personen, z.B. für Patienten und Patientinnen sowie Leistungserbringer insbesondere im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung,
- Schaffung einer Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
- Möglichkeit für ein Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Gliederung:
Kapitel A:
Struktur- und Leistungsdaten der MHH insgesamt
Kapitel B:
Versorgungsschwerpunkte bzw. medizinische Leistungsangebote der Klinischen Abteilungen, Angaben zu den häufigsten Hauptdiagnosen (ICD) und Prozeduren (OPS) sowie Informationen zu den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten
Kapitel C:
Qualitätssicherung