Besondere Regelungen für Studierende an der MHH
Wenn Sie studieren und gleichzeitig Zugehörige pflegen, sind Sie nicht allein!!
Bereits das Studium ist ein "Vollzeitjob". Wenn daneben weitere Verpflichtungen, wie etwa die Pflege Angehöriger übernehmen, bedeutet das eine hohe körperliche und psychische Doppelbelastung. Dennoch wird diese Gruppe der Studierenden kaum wahrgenommen und es fehlen auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützungsangebote.
Das Gleichstellungsbüro und/oder der:die Astareferent:in Soziales und Gleichstellung (soziales[at]mhh-asta.de) bieten Ihnen auf Anfrage Beratungen und Informationsmaterialien sowie Vernetzungsangebote zu diesem diesem Themenkomplex an.
Wir möchten Sie zu einer Mailingliste für alle Studierenden mit Pflegeverantwortung an der MHH einladen. Über die Liste werden Einladungen zu Veranstaltungen an der MHH, Informationen zur Pflege von Angehörigen an der Hochschule, neuen Gesetzen, Initiativen etc. verschickt. Wenn Sie Interesse haben regelmäßig Informationen rund um das Thema "Studium mit Pflegeverantwortung" zu bekommen, schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Aufnahme in Mailingliste "Studis mit Pflegeverantwortung" an familienservice/at/mh-hannover.de. Die Liste soll auch eine Kommunikations- und Austauschmöglichkeit darstellen. Gerne können auch Ihre E-Mails an die Abonnent:innen der Liste weitergeleitet werden. Es handelt sich bei der Mailingliste um eine anonyme Liste, d.h. nur die Mitarbeiterinnen des Familienservice haben Einsicht in die Liste der Abonnent:innen.
Gruppe in ILIAS: Studierende mit Pflegeverantwortung an der MHH. Eine weiter Austauschmöglichkeit bietet die ILIAS-Gruppe des Familienservice (unter der Rubrik Campusleben). Neben aktuellen Informationen finden sich dort viele Informationen rund um das Thema Studieren mit Pflegeverantwortung.
Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Die Pflege von An- und Zugehörigen mit dem Beruf und dem Studium zu vereinbaren ist sehr kräftezehrend. Dabei hat der Tag oft nicht genug Stunden, um für sich selbst zu sorgen. Unser Gesprächskreis bietet Ihnen einen Raum, indem Sie im Austausch mit anderen Pflegenden Informationen, Ideen, Zuversicht und Bestärkung erfahren können. Bei uns stehen Sie als pflegende An- bzw. Zugehörige im Mittelpunkt.
Weitere Veranstaltungen (Fortbildung für pflegende Angehörige (07.12.2023)/Onlineveranstaltungreihe "Pflege im Fokus" für pflegende Angehörige finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Studentenwerk
Die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ist die größte Studierendenbefragung Deutschlands. Mehr als 180.000 Studierende von 250 Hochschulen haben sich an der Umfrage bezüglich ihrer Lebens- und Studiensituation beteiligt, die das Deutsche Studentenwerk gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung und der Arbeitsgruppe Hochschulforschung der Universität Konstanz, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, im Sommer 2021 durchgeführt hat. Sie sind nicht allein, in dieser Erhebung zeigte sich, dass 12 Prozent der Studierenden An- oder Zugehörige unterstützen.
Beim Studentenwerk Hannover erhalten Studierende mit Pflegeverantwortung umfassende Sozialberatung. Eine Sozialberatung an der MHH findet durch die Mitarbeiterinnen des Studentenwerks, dienstags 11:00 - 14:00 Uhr, in Gebäude I2, Vorklinik, Raum 1070, AStA-Sprechstundenraum statt.
Psychologische Beratung
Das Institut für Allgemeinmedizin bietet in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat eine psychosoziale Beratung für Studierende der MHH.
Die Beratungstermine der Psychologisch therapeutische Beratung (ptb). An der MHH findet keine offene Sprechstunde mehr statt. Es wird darum gebeten telefonisch einen Termin zu vereinbaren, die Beratungen werden in der LUH angeboten.
Angebot für junge pflegende Personen
Zudem gibt es das Projekt II PAUSENTASTE des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welches junge Menschen, die Pflegeverantwortung tragen. Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe!
Studierende, die aufgrund von familiären Verpflichtungen einen Nachteil bei der Prüfungsteilnahme belegen, können Nachteilsausgleiche gelten machen. Hierfür muss ein Antrag mit ausführlicher Begründung und der Art des Nachteilsausgleich bis zu 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Studiendekanat gestellt werden. Ein Nachteilsausgleich gilt für das aktuelle Prüfungssemester (vgl. § 16 Prüfungsordnung Humanmedizin).
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Studierendensekretariat bzw. Dekanat.
Beurlaubung: Studierende aller Fächer können sich von ihrem Studium (frühestens ab dem 2. Semester) für maximal zwei Semester (in begründeten Einzelfällen auch länger) beurlauben lassen aufgrund von Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung. Studien- und Prüfungsleistungen dürfen während dieser Zeit nicht erbracht werden. In dieser Zeit erhalten Sie kein BAföG. Diese Information können Sie der Homepage des MHH- Studierendensekretariats entnehmen (vgl. www.mhh.de/studierendensekretariat/beurlaubung).
Freisemester: Studierende aller Fächer können sich von Modulen (frühestens ab dem 3. Studienjahr) für die Dauer von einem Semester bzw. Quintils freistellen lassen aufgrund von Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung. Die Teilnahme an Modulen ist dann nicht möglich. Prüfungsleistungen dürfen erbracht werden. Famulaturen können abgelegt werden, wenn das Studiendekanat die Unterrichtsfreiheit für diesen Zeitraum bescheinigt. In dieser Zeit erhalten Sie kein BAföG. Diese Information können Sie der Homepage des MHH-Studierendensekretariats entnehmen (vgl. www.mhh.de/studierendensekretariat/beurlaubung).
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Studierendensekretariat.
Der Europäische Masterstudiengang Hebammenwissenschaft kann in Vollzeit oder Teilzeit studiert werden (vgl. § 6 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung Europäischer Masterstudiengang Hebammenwissenschaft).
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Studierendensekretariat bzw. Dekanat.
Studierende der Human- und Zahnmedizin werden bei der Zulassung zu Veranstaltungen bevorzugt behandelt, wenn Sie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und Pflegetätigkeit erbringen (vgl. § 16 Abs. 2 Studienordnung Humanmedizin; § 8 Abs. 5 Nr. 1 Studienordnung Zahnmedizin MHH). Nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit dem Dekanat bzw. dem Studierendensekretariat auf.
Wenn die Fehlzeiten aus wichtigen Gründen überschritten worden sind, kann die/der zuständige Lehrverantwortliche ersatzweise den Teilnahmenachweis mit einer Kenntnisüberprüfung der Inhalte von den nicht besuchten Lehrveranstaltungen festlegen (vgl. §17 Abs. 2 Studienordnung Humanmedizin; § 10 Abs. 2 Studienordnung Zahnmedizin MHH).
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Studierendensekretariat bzw. Dekanat.
Die Prüfungsleistungen können auch elektronisch erfolgen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Positionspapiere, Posterentwürfe, Protokolle und Masterarbeiten). Mündliche Prüfungen können auch online als Videokonferenz erfolgen (vgl. § 11 Abs. 1 und Abs. 6 Studien- und Prüfungsortnung Europäischer Masterstudiengang Hebammenwissenschaft).
Online-Lehre Lehrveranstaltungen finden in Präsenz statt. Die Dozierenden können darüber entscheiden, ob sie Lehrveranstaltungen auch oder ausschließlich online – synchron oder asynchron – anbieten. Ein Anspruch darauf seitens der Studierenden besteht nicht. Hybride Veranstaltungen beinhalten für die Dozierenden einen wesentlich höheren Aufwand, dafür fehlen die personellen Rahmenbedingungen. Im Rahmen der familiengerechten Hochschule wird versucht, die Onlinelehre besser zu etablieren, das wird bis zur Umsetzung wahrscheinlich noch Zeit brauchen.
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Studierendensekretariat bzw. Dekanat.
In begründeten Einzelfällen im Studiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health) kann auf Antrag die Abgabefrist der Masterarbeit verlängert werden (vgl. §4 Abs. 4 Prüfungsordnung Weiterbildungs-Masterstudiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health).
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Studierendensekretariat bzw. Dekanat.
Fluxx Notfallbetreuung: Fluxxfon_Nummer: 0511-16832110
Die MHH ist Partnerbetrieb von Fluxx, einem Betreuungsangebot der Landeshauptstadt und der Region Hannover. Fluxx übernimmt in Notfällen kurzfristig die Betreuung (nicht die Pflege) von zu pflegenden Angehörigen, berät bei Betreuungsengpässen, begleitet außer Haus und stellt Fahrdienste zur Verfügung. Studierende zahlen 2 Euro pro Stunde.
Finanzielle Unterstützung
Studierende mit Pflegeverantwortung, die eine Angehörige oder einen Angehörigen mit einem Pflegegrad versorgen, können sich von den Studiengebühren befreien lassen (§ 12 Abs. 3 Nr. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Studierende, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad drei in der häuslichen Umgebung betreuen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) können für einen angemessenen Zeitraum (maximal 2 Semester) eine Verlängerung des BAföG-Bezuges beantragen, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten worden ist. Die Verlängerung des BAföG-Bezugs ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung, die Anhand des nachgewiesenen Pflegegrades und einer glaubhaften Erklärung der Studentin oder des Students erfolgt. Eine finanzielle Erhöhung der Förderung, wie bei Studierenden mit Kind, ist nicht möglich.
Der Flyer "Wohngeld für Studierende" der Landeshauptstadt Hannover von März 2019 gibt kurz und knapp wissenswerte Informationen zur Wohngeldberatung, -berechtigung und -beantragung.
Die Broschüre "Der kleine Geldbeutel" bietet einen Überblick zu den Ausgaben und möglichen Einnahmen für junge Familien.
Bei der Überschreitung des 30-igsten Lebensjahr fallen Studierende aus der günstigen studentischen Krankenversicherung heraus.
Durch das MDK-Reformgesetz wurde die Begrenzung bis zum 14-Fachsemester gestrichen und eine Ausnahme hinzugefügt, danach können Hinderungsgründe anerkannt werden und somit die Mitgliedschaft verlängert werden. Die Pflege von Angehörigen, Kindererziehung, Erkrankung (mind. 3 Monate), Behinderung, Gremienarbeit und andere sind Gründe für eine Verlängerung.
(vgl. § 190 Absatz 9 Nr. 2 Satz 2 SGB V)
Hinderungsgrund Pflege von Angehörigen:
"Familiäre und persönliche Gründe Familiäre Gründe sind z. B. Erkrankungen und Behinderungen von Familienangehörigen, soweit dadurch eine Betreuung oder Pflege durch den Studenten erforderlich war. Hier ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht um den Zeitraum möglich, um den eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war. Auch bei eigener Erkrankung oder Behinderung des Studenten kann eine Verlängerung anerkannt werden, sofern dadurch eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war."
Studierende mit einem Stipendium werden bei der Pflege von Angehörigen noch nicht berücksichtigt, da sich die Stipendienvorgaben meist an den Regeln des BAföG orientieren (vgl. Gröning, Katharina 2018). Das BAföG-Änderungsgesetz ist erst im Juli 2019 in Kraft getreten, daher wird eine Angleichung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die:der zu pflegende Angehörige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. Die Pflege muss an wenigstens 10 Stunden innerhalb von sieben Tagen (geringstenfalls 2 Tage wöchentlich) erfolgen. Die berufliche Tätigkeit ist auf maximal 30 Stunden wöchentlich begrenzt. Ein Studium zählt nicht als berufliche Tätigkeit, daher können Studierende Rentenbeiträge erhalten! Die Pflegeversicherung zahlt die Versicherungsbeiträge erst dann, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind und hierdurch der Status einer Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gegeben ist. Die Beitragshöhe wird durch den Pflegegrad und das Ausmaß der Pflegetätigkeit bestimmt.
(vgl. § 44 SGB XI)