Hinweise für Studierende an der MHH
Studierende, die gleichzeitig Pflegeverantwortung tragen, sind, obwohl sie etwa 10% der Studierenden ausmachen sollen, im UNI-Alltag meist "unsichtbar". Dennoch oder gerade deswegen haben wir hier an dieser Stelle für Sie einige Informationen zusammen gestellt.
individuelle Beratung können Sie sowohl im Familienservice des Gleichstellungsbüros als auch über das AStA-Referat Soziales und Gleichstellung (soziales[at]mhh-asta.de) erhalten.
Wir möchten Sie zu einer Mailingliste für alle Studierenden mit Pflegeverantwortung an der MHH einladen. Über die Liste werden Einladungen zu Veranstaltungen an der MHH, Informationen zur Pflege von Angehörigen an der Hochschule, neuen Gesetzen, Initiativen etc. verschickt. Wenn Sie Interesse haben regelmäßig Informationen rund um das Thema "Studium mit Pflegeverantwortung" zu bekommen, schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Aufnahme in Mailingliste "Studis mit Pflegeverantwortung" an familienservice/at/mh-hannover.de. Die Liste soll auch eine Kommunikations- und Austauschmöglichkeit darstellen. Gerne können auch Ihre E-Mails an die Abonnent:innen der Liste weitergeleitet werden. Es handelt sich bei der Mailingliste um eine anonyme Liste, d.h. nur die Mitarbeiterinnen des Familienservice haben Einsicht in die Liste der Abonnent:innen.
Gruppe in ILIAS: Studierende mit Pflegeverantwortung an der MHH. Eine weiter Austauschmöglichkeit bietet die ILIAS-Gruppe des Familienservice (unter der Rubrik Campusleben). Neben aktuellen Informationen finden sich dort viele Informationen rund um das Thema Studieren mit Pflegeverantwortung.
Workshops und Seminare für pflegende Angehörige finden Sie auf der Veranstaltungsseite des Gleichstellungsbüros.
Das Studentenwerk Hannover bietet Studierenden mit Pflegeverantwortung eine umfassende Sozialberatung an. Die Sozialberatung an der MHH findet durch die Mitarbeiterinnen des Studentenwerks, dienstags 11:00 - 14:00 Uhr, in Gebäude I2, Vorklinik, Raum 1070, AStA-Sprechstundenraum statt.
Das Institut für Allgemeinmedizin bietet in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat eine psychosoziale Beratung für Studierende der MHH.
Sie können einen Beratungstermin der Psychologisch therapeutische Beratung (ptb) vereinbaren.
Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe! Das Projekt II PAUSENTASTE des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unterstützt junge Menschen, die Pflegeverantwortung tragen.
Studierende, die aufgrund von familiären Verpflichtungen einen Nachteil bei der Prüfungsteilnahme belegen, können Nachteilsausgleiche gelten machen. Hierfür muss ein Antrag mit ausführlicher Begründung und der Art des Nachteilsausgleich bis zu 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Studiendekanat gestellt werden. Ein Nachteilsausgleich gilt für das aktuelle Prüfungssemester (vgl. § 16 Prüfungsordnung Humanmedizin).
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
Beurlaubung: Studierende aller Fächer können sich von ihrem Studium (frühestens ab dem 2. Semester) für maximal zwei Semester (in begründeten Einzelfällen auch länger) beurlauben lassen aufgrund von Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung. Studien- und Prüfungsleistungen dürfen während dieser Zeit nicht erbracht werden. In dieser Zeit erhalten Sie kein BAföG.
Freisemester: Studierende aller Fächer können sich von Modulen (frühestens ab dem 3. Studienjahr) für die Dauer von einem Semester bzw. Quintils freistellen lassen aufgrund von Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung. Die Teilnahme an Modulen ist dann nicht möglich. Prüfungsleistungen dürfen erbracht werden. Famulaturen können abgelegt werden, wenn das Studiendekanat die Unterrichtsfreiheit für diesen Zeitraum bescheinigt. In dieser Zeit erhalten Sie kein BAföG.
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
Der Europäische Masterstudiengang Hebammenwissenschaft kann in Vollzeit oder Teilzeit studiert werden (vgl. § 6 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung Europäischer Masterstudiengang Hebammenwissenschaft).
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
Studierende der Human- und Zahnmedizin werden nach Möglichkeit bei der Zulassung zu Veranstaltungen bevorzugt behandelt, wenn Sie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und Pflegetätigkeit erbringen (vgl. § 16 Abs. 2 Studienordnung Humanmedizin; § 8 Abs. 5 Nr. 1 Studienordnung Zahnmedizin MHH). Nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit dem Dekanat bzw. dem Studierendensekretariat auf.
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
Wenn die Fehlzeiten aus wichtigen Gründen überschritten worden sind, kann die/der zuständige Lehrverantwortliche ersatzweise den Teilnahmenachweis mit einer Kenntnisüberprüfung der Inhalte von den nicht besuchten Lehrveranstaltungen festlegen (vgl. §17 Abs. 2 Studienordnung Humanmedizin; § 10 Abs. 2 Studienordnung Zahnmedizin MHH).
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
Die Prüfungsleistungen können auch elektronisch erfolgen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Positionspapiere, Posterentwürfe, Protokolle und Masterarbeiten). Mündliche Prüfungen können auch online als Videokonferenz erfolgen (vgl. § 11 Abs. 1 und Abs. 6 Studien- und Prüfungsortnung Europäischer Masterstudiengang Hebammenwissenschaft).
Online-Lehre Lehrveranstaltungen finden in Präsenz statt. Die Dozierenden können darüber entscheiden, ob sie Lehrveranstaltungen auch oder ausschließlich online – synchron oder asynchron – anbieten. Ein Anspruch darauf seitens der Studierenden besteht nicht. Hybride Veranstaltungen beinhalten für die Dozierenden einen wesentlich höheren Aufwand, dafür fehlen die personellen Rahmenbedingungen. Im Rahmen der familiengerechten Hochschule wird versucht, die Onlinelehre besser zu etablieren, das wird bis zur Umsetzung wahrscheinlich noch Zeit brauchen.
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
In begründeten Einzelfällen im Studiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health) kann auf Antrag die Abgabefrist der Masterarbeit verlängert werden (vgl. §4 Abs. 4 Prüfungsordnung Weiterbildungs-Masterstudiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health).
Weitere Information können Sie über das Studierendensekretariat erhalten.
Fluxx Notfallbetreuung: Fluxxfon_Nummer: 0511-16832110
Die MHH ist Partnerbetrieb von Fluxx, einem Betreuungsangebot der Landeshauptstadt und der Region Hannover. Fluxx übernimmt in Notfällen kurzfristig die Betreuung (nicht die Pflege) von zu pflegenden Angehörigen, berät bei Betreuungsengpässen, begleitet außer Haus und stellt Fahrdienste zur Verfügung. Studierende zahlen 2 Euro pro Stunde.
Finanzielle Unterstützung
Studierende mit Pflegeverantwortung, die eine Angehörige oder einen Angehörigen mit einem Pflegegrad versorgen, können sich von den Studiengebühren befreien lassen (§ 12 Abs. 3 Nr. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Studierende, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad drei in der häuslichen Umgebung betreuen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) können für einen angemessenen Zeitraum (maximal 2 Semester) eine Verlängerung des BAföG-Bezuges beantragen, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten worden ist. Die Verlängerung des BAföG-Bezugs ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung, die Anhand des nachgewiesenen Pflegegrades und einer glaubhaften Erklärung der Studentin oder des Students erfolgt. Eine finanzielle Erhöhung der Förderung, wie bei Studierenden mit Kind, ist nicht möglich.
Der Flyer "Wohngeld für Studierende" der Landeshauptstadt Hannover von März 2019 gibt kurz und knapp wissenswerte Informationen zur Wohngeldberatung, -berechtigung und -beantragung.
Bei der Überschreitung des 30-igsten Lebensjahr fallen Studierende aus der günstigen studentischen Krankenversicherung heraus.
Durch das MDK-Reformgesetz wurde die Begrenzung bis zum 14-Fachsemester gestrichen und eine Ausnahme hinzugefügt, danach können Hinderungsgründe anerkannt werden und somit die Mitgliedschaft verlängert werden. Die Pflege von Angehörigen, Kindererziehung, Erkrankung (mind. 3 Monate), Behinderung, Gremienarbeit und andere sind Gründe für eine Verlängerung. (vgl. § 190 Absatz 9 Nr. 2 Satz 2 SGB V)
Hinderungsgrund Pflege von Angehörigen:
"Familiäre und persönliche Gründe Familiäre Gründe sind z. B. Erkrankungen und Behinderungen von Familienangehörigen, soweit dadurch eine Betreuung oder Pflege durch den Studenten erforderlich war. Hier ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht um den Zeitraum möglich, um den eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war. Auch bei eigener Erkrankung oder Behinderung des Studenten kann eine Verlängerung anerkannt werden, sofern dadurch eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war." (GKV-Spitzenverband 2020, S. 15f)
Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die:der zu pflegende Angehörige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. Die Pflege muss an wenigstens 10 Stunden innerhalb von sieben Tagen (geringstenfalls 2 Tage wöchentlich) erfolgen. Die berufliche Tätigkeit ist auf maximal 30 Stunden wöchentlich begrenzt. Ein Studium zählt nicht als berufliche Tätigkeit, daher können Studierende Rentenbeiträge erhalten! Die Pflegeversicherung zahlt die Versicherungsbeiträge erst dann, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind und hierdurch der Status einer Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gegeben ist. Die Beitragshöhe wird durch den Pflegegrad und das Ausmaß der Pflegetätigkeit bestimmt. (vgl. § 44 SGB XI)