Häufig gestellte Fragen von Studierenden des B.Sc. Hebammenwissenschaft
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns immer Ihre aktuellen Kontaktdaten mitteilen.
Wenn Sie Ihre Adresse bzw. Ihren Namen ändern, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren neuen Kontaktdaten und ggf. Heiratsurkunde an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de mit Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de in CC.
Der AStA ist das ausführende Organ des Studierendenparlaments der MHH. Der AStA hat die Aufgabe, sich für alle an der MHH eingeschriebenen Studierenden und ihre Bedürfnisse einzusetzen. Er veranstaltet viele Treffen, Partys und andere Veranstaltungen auf dem Campus. In der Regel stehen die studentischen Vertreter*innen in engem Kontakt mit diesem Gremium und sprechen für ihre Kommiliton*innen.
Wenn Sie an den Sitzungen und/oder Diskussionen teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an info@mhh-asta.de, um Kontakt aufzunehmen, und/oder besuchen Sie die Website www.mhh-asta.de für weitere Informationen.
Informationen zum betriebsärztlichen Dienst der MHH finden Sie auf der Webseite: www.mhh.de/betriebsaerztlicher-dienst
z. B. für. Beratung, Grippeschutzimpfung, ...
Informationen für Studierende aller Fakultäten der Medizinischen Hochschule
Die MHH bietet den Studierenden einen Zugang zur Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannover, die verschiedene E-Books, Zugang zu Datenbanken, Zeitschriften, Artikeln und eine webbasierte Literaturverwaltungssoftware anbietet.
Für den Zugang zur elektronischen Bibliothek benötigen Sie eine Hannoversche Online Bibliothek SYstemnummer (= HOBSY-Nummer), die auf der Rückseite Ihres Studentenausweises aufgedruckt ist.
Nach zwei Jahren muss der Bibliothek ein Immatrikulationsnachweis vorgelegt werden. Hierfür werden Sie zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail der Bibliothek erhalten.
- Bitte laden Sie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie
- eine Kopie eines Ausweises mit gültiger Adresse an die Bibliothek weiter (siehe Kontakt der Bibliothek).
Eine Anleitung, wie Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen können, finden Sie oben auf dieser Webseite und in Ihrem Studierendenhandbuch. Weitere Informationen zur MHH-Bibliothek und eine Anleitung zur Änderung Ihres Passworts finden Sie ebenfalls im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS).
Tutorials der Bibliothek
Die Bibliothek bietet auf ihrer Website Informationsseite für Studierende, einen Fragen & Verstehen Bereich mit hilfreichen Tutorials, z.B. zur Literaturrecherche an.Die MHH-Bibliothek bietet Tutorials zur Literaturrecherche an.
Nach erfolgreichem Abschluss oder bei Abbruch des Studiums, füllen Sie bitte online das Formular zur Exmatrikulation und und setzen sich ebenfalls mit Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de in Verbindung, falls mit der Studiengangsbetreuung nichts anderes abgesprochen ist.
Die "Grundsätze der Medizinischen Hochschule Hannover zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" sind für alle Studierenden der MHH verbindlich. Sie sind unter diesem Link auf der E-Learning-Plattform ILIAS unter "Prüfungen" zu finden.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Website: Gute wissenschaftliche Praxis an der MHH.
Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle Ombudswesen der MHH
Eine Anleitung zum Herunterladen einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung finden Sie im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS)
Auch hier finden Sie eine Anleitung: IT-Services für Studierende der MHH
Bitte besuchen Sie die Website des International Offices
Der ASTA stellt Informationen über den internationalen Studierendenausweis ISIC auf seiner Webseite zur Verfügung: www.mhh-asta.de/studium/bescheinigungen-ordnungen
ISIC bietet eine Reihe von internationalen Ermäßigungen für Studierende und ist ein offizieller Nachweis für den Studierendenstatus in der ganzen Welt. Mehr Informationen finden Sie hier: www.isic.de/home-en
Im Krankheitsfall
Bei einer Erkrankung während einer Prüfungsphase sind Sie durch die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung geschützt. Im Krankheitsfall verlängert sich der Abgabetermin der Hausarbeit genau um die Anzahl der Tage der Krankschreibung. Ein ärztliches Attest (in Englisch oder Deutsch) muss so bald wie möglich der Modulleitung und der Studiengangskoordination sowohl per E-Mail als auch per Post vorgelegt werden:
Prof. Dr. Mechthild Gross / Ute Borrmann
Forschungs- und Lehreinheit Hebammenwissenschaft
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
30625 Hannover
Germany
Erkrankung und Pflichtmodule
Für das Modul Masterarbeit gilt das Gleiche wie für jedes andere Modul. Bitte setzen Sie sich so bald wie möglich mit Ihrem Modulverantwortlichen in Verbindung. Wir möchten klarstellen, dass im Interesse der Fairness gegenüber den Studierenden, die sich an den veröffentlichten Abgabetermin halten, eine Verlängerung nur aus den im Studierendenhandbuch genannten Gründen möglich ist (Link zum Handbuch auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS)
Im Fall einer Erkrankung während dem Pflichtmodul Advanced research methods kontaktieren Sie bitte sofort die Modul- und Studiengangsleitung.
Nicht bestandene Modulprüfungen und Teilprüfungen können jeweils zweimal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden (siehe Studien- und Prüfungsordnung).
Wenn Sie schwanger sind und Studien- und Prüfungsleistungen während des Mutterschutzes (in der Regel 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung) erbringen wollen, müssen Sie:
- eine Verzichtserklärung unterschreiben (bitte bei der Studiengangskoordination erfragen)
- und diese an Hebammenstudiengang@mh-hannover.de und info.studium@mh-hannover.de senden
Weitere Informationen für Studierende mit Kind:
https://www.mhh.de/medizinstudium/a-z/studieren-mit-kind
Mit dem Angebot der Psychosozialen Beratung (PSB) haben Studierende die Möglichkeit, in einem vertraulichen Gespräch mit einer neutralen Person über sich, ihre Situation und ihre Probleme und ggf. über weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen.
Weitere Informationen und Kontakt auf der Website:
Sie erhalten rechtzeitig nähere Informationen zur Rückmeldung per E-Mail durch das Studierendensekretariat.
Um Ihr Studium fortsetzen zu können, müssen Sie sich innerhalb der folgenden Fristen für das nächste Semester zurückmelden:
- Sommersemester: 15.01. - 07.02.
- Wintersemester: 15.06. - 07.07.
Weitere Informationen des Studierendensekretariats:
www.mhh.de/studierendensekretariat/rueckmeldung
Ihr Studierendenausweis und Ihr Bibliotheksausweis sind für die gesamte Dauer Ihres Studiums gültig, solange Sie die Semestergebühren bezahlen. Da Sie nicht "auf dem Campus" sind und den Ausweis hauptsächlich für die Online-Bibliothek nutzen, liegt es an Ihnen, ob Sie den Ausweis jedes Semester aktualisieren möchten. Wenn Sie dies wünschen und Sie nicht in Hannover sind, schicken Sie bitte den Ausweis an die Studiengangskoordination. Sie wird sich um die Aktualisierung kümmern.
Bitte senden Sie in diesem Fall auch eine E-Mail an den Studiengang,damit das Team weiß, dass Ihr Ausweis unterwegs ist.
Für den Versand des Ausweises sind Sie selbst verantwortlich.
Bei Verlust wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de .
Webseite des Studierendensekretariats: www.mhh.de/studierendensekretariat
Lehrgebäude J1, ErdgeschossS0, Raum 1460
Anfahrt, Ansprechpersonen und Öffnungszeiten: www.mhh.de/studierendensekretariat/kontakt
E-Mail: info.studium@mh-hannover.de
Jede Kohorte wählt zu Studienbeginn zwei Studierendenvertreter*innen, die Sie im Studienausschuss, Prüfungsausschuss und Zulassungsausschuss vertreten.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein solches Amt bewerben.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: www.mhh.de/studiendekanat
Bitte kontaktieren Sie unseren Technischen Support, wenn Sie beispielsweise Probleme mit dem Login ins E-Mail-Postfach haben:
MHH IT ServiceDesk
Webseite: www.mhh.de/mit
E-Mail: IT-Service@mh-hannover.de
Telefon: 0049 511 5327777
ILIAS (E-Learning)
Bei Problemen mit ILIAS kontaktieren Sie bitte das E-Learning Team:
E-Mail: eLearning@mh-hannover.de
Studierende können eine Beurlaubung für das nächste Semester beantragen. In diesem Fall können Sie keine Module besuchen, keine Prüfungen ablegen und haben keinen Zugang zur Bibliothek.
Dies kann bis zum
- 7. Februar für das Sommersemester
- 7. Juli für das Wintersemester
beantragt werden.
Um sich beurlauben zu lassen, muss innerhalb der Rückmeldefrist der "Antrag auf Beurlaubung" und eine aussagekräftige Begründung gemäß der Zulassungsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Eine Beurlaubung gilt nur für volle Semester und ist in der Regel nur für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester möglich.
Covid-19: Besondere Umstände aufgrund von Covid-19 können mit entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden (z. B. keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten).
Die Studierenden dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Bitte informieren sie im Falle einer Beurlaubung den Studiengang unter Hebammenstudiengang@mh-hannover.de
Weitere Informationen des Studierendensekretariats :
www.mhh.de/studierendensekretariat/beurlaubung
www.mhh.de/studierendensekretariat/antrag-beurlaubung
Gebühren
Bei einer Beurlaubung müssen Sie nicht den vollen Semesterbeitrag zahlen, sondern nur eine Verwaltungsgebühr von ca. 76 €.
Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben:
Das Studierendensekretariat kann Ihnen das Geld innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Semesters zurücküberweisen. Füllen Sie dazu bitte den "Antrag auf Rückerstattung" aus un Die Überweisung der Semesterbeiträge und die Immatrikulation werden für alle MHH-Studierenden zentral über das Studierendensekretariat organisiert.
Regelungen
Studien- und Prüfungsordnung, § 7 Beurlaubung
(1) Entsprechend den in der Immatrikulationsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover genannten Gründen können sich Studierende auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen. Eine Beurlaubung gilt nur für ein ganzes Semester und wird maximal für vier Semester bewilligt. Eine aufeinanderfolgende Beurlaubung wird nur für maximal zwei Semester genehmigt.
(2) Eine Beurlaubung kann ab dem zweiten Fachsemester des Masterstudiums beantragt werden.
(3) Während der Beurlaubung dürfen keine Module an den Partnerstandorten und anderen Hochschulen belegt sowie keine Studien- und Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang erbracht werden.
Bitte beachten Sie unbedingt immer das Corporate Design der MHH!
Informationen erhalten Sie unter Styleguide der MHH auf der Website der Zentralen Forschungswerkstätten finden.
MHH-Logos, Word- und PowerPoint-Vorlagen in deutscher und englischer Sprache für PC und Mac sind auf Anfrage bei den Digitalen Medien erhältlich - Mail an: digitale-medien@mh-hannover.de
Bitte verwenden Sie je nach Sprache Ihrer Arbeit das deutsche (Medizinische Hochschule Hannover) oder englische (Hannover Medical School) Logo.