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PJ-Planung/-Steuerung, Organisation der M3-Prüfungen, umfassende Beratung/Auslandsberatung
Im 6. Jahr Ihres Studiums absolvieren Sie nach Bestehen des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung das Praktische Jahr. Das PJ-Büro kümmert sich um alle Studierenden, die an einer deutschen Universität immatrikuliert sind.
Studierende, die an einer ausländischen Universität eingeschrieben sind, kontaktieren bitte die Kolleginnen im International Office, sofern Sie Ihr PJ direkt an der MHH absolvieren möchten, oder bewerben sich direkt bei dem entsprechenden Lehrkrankenhaus.
► Bringen Sie für eventuelle Notizen bitte Ihr Tablet oder - ganz analog - einen Block/Stift mit.
PJ-Planung/-Steuerung, Organisation der M3-Prüfungen, umfassende Beratung/Auslandsberatung
Vertretung, Virtuelle PJ-Messe, Logbücher, Schutzkleidung, Datenpflege
Präsentation zur Infoveranstaltung am 18.11.2023
Übersicht der PJ-Tertialdaten MHH Akademische Lehrkrankenhäuser und Kliniken/Institute der MHH Ansprechpartner_innen zum PJ in den Kliniken/Instituten der MHH Anträge zur Zulassung zur M2- und M3 PrüfungDie M3 Prüfung (mdl.-prakt. Prüfung) findet gemäß ÄApprO in den Monaten Mai/Juni (für die PJ-Kohorte Mai) oder November/Dezember (für die PJ-Kohorte November) statt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Laufe des 2. Tertials per Rundmail.
Dean´s LetterBitte die rot markierten Stellen ausfüllen und dann zur Bearbeitung per E-Mail an info.studium@mh-hannover.de senden.
PJ-OrdnungWICHTIG: Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer studentischen Mailadresse, NICHT mit Ihrer privaten!
Besonderheit Wahlfach Allgemeinmedizin: externe Bewerber_innen können sich nur nach im Vorfeld erfolgter Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin (Frau Dr. Anja Hesse, E-Mail: Lehre-Allgemeinmedizin@mh-hannover.de) und mit dem PJ-Büro über das Online-Tool anmelden. Die Absprache sollte mindestens 9 Monate vor Beginn des PJ-Jahres geschehen.
Bei Antritt Ihres PJ müssen Sie über eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung (Infektionsgefährdung und Feuchtarbeit) verfügen, die Sie auf Verlangen in der Personalabteilung des Akademischen Lehrkrankenhauses oder direkt in der Klinik der MHH einreichen, an dem/der Sie Ihr(e) Tertial(e) ableisten.
Die Untersuchung ist beim betriebsärztlichen Dienst Ihrer Heimatuniversität durchzuführen. Die Bescheinigung muss bis zum Ende Ihres M3-Prüfungszeitraums gültig sein (bis 30.06. bei der PJ-Kohorte Mai, bis zum 31.12. bei der PJ-Kohorte November, jeweils nach Ende des 3. Tertials).
Aktuell besteht auf Bundesebene keinerlei Verpflichtung mehr zu einer Quarantäne bei einer COVID-19-Erkrankung.
Unabhängig davon ist in allen Universitäten und deren Akademischen Lehrkrankenhäusern dem Hausrecht Folge zu leisten. Bei einer durch die Universität bzw. durch das Akademische Lehrkrankenhaus angeordneten Quarantäne im Falle einer COVID-19- oder einer anderen Infektionskrankheit müssen die Studierenden der MHH nach Tertialende direkt beim LPA Niedersachsen mit dem Einreichen der PJ-Bescheinigung die Anerkennung dieser Quarantäne-Fehlzeiten im Rahmen einer jeweiligen Einzelfallentscheidung (auf Basis des § 9 § 3 Abs. 3 Satz 2 ÄApprO) beantragen. Das mit dem LPA konsentierte Procedere lautet wie folgt: die Quarantäne-Fehlzeiten sind auf der PJ-Bescheinigung gesondert einzutragen und eine Bescheinigung, aus der der Zeitraum der Quarantäne hervorgeht, ausgestellt vom Chefarzt_in der Klinik bzw. PJ-Beauftragten des Hauses, ist beizufügen. Weitere Nachweise über die Quarantäne sind nicht erforderlich.
Das PJ-Büro ist nicht mehr involviert und muss dementsprechend nicht informiert werden.
Eine Auslands-PJ-Beratung ist in Ihrem eigenen Interesse vor der Bewerbung verpflichtend. Vereinbaren Sie daher bitte im Vorfeld per E-Mail einen Beratungstermin. Lesen Sie zur Vorbereitung das Merkblatt des AStA zum Auslands-PJ aufmerksam durch.
Die Liste der weltweit für einen PJ-Aufenthalt anerkannten Lehrkrankenhäuser des LPA NRW Stand 07.06.23 finden Sie hier.
Die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Erasmusprogramm und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des International Office.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertial(e) an der MHH oder einem ihrer Akademischen Lehrkrankenhäuser absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen, die Sie hier runterladen können. Auch die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland finden Sie dort. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise, die Sie unter dem genannten Link finden.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertiale an extern an einer anderen deutschen Universität oder einem ihrer Lehrkrankenhaus absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen der Gastuniversität(en). Beachten Sie bitte: die Bescheinigung(en) dürfen weder Logo noch Briefkopf der Gastuniversität/des Lehrkrankenhauses enthalten. Verwenden Sie im Zweifelsfall das Blanko-Formular aus der Approbationsordnung.
Das Unterschriftsdatum darf Ihr letzter Arbeitstag sein. Sofern Sie Fehlzeiten am Endes eines Tertials nehmen, kann dies also auch schon vor dem offiziellen Tertialende sein. Beachten Sie aber, dass der Tertialzeitraum dennoch wie in der Übersicht angegeben sein muss.
1. Die PJ-Bescheinigungen können direkt beim zuständigen Landesprüfungsamt eingereicht werden. Das PJ-Büro der MHH ist nicht mehr in die Vorprüfung mit eingebunden.
2. Das Logbuch ist verpflichtend zu führen, es ist bei der M3 Prüfug vorzulegen. Bei externen Tertialen verwenden Sie bitte das Logbuch der Gastuniversität, sofern Sie dazu aufgefordert werden.
3. Die Teilnahme an der Onlineevaluation durch die MHH ist sowohl für Studierende der MHH als auch für externe Studierende verpflichtend.
Nach jedem Tertial erfolgt eine anonymisierte Evaluation, deren Teilnahme sowohl für interne als auch für externe Studierende verpflichtend ist . Dazu erhalten Sie zum Ende eines Tertials (1. & 2. Tertial: ca. 1 - 2 Woche vor Ende, 3. Tertial: ca. 4 Wochen vor Ende) per E-Mail einen Link zur Evaluation vom Evaluationsbüro.
MHH-Studierende können die Evaluationen in ILIAS einsehen. Auf dieser Seite wurden die Evaluationsberichte zusammengestellt, die auf den studentischen Rückmeldungen der letzten drei Jahre basieren.
Die sogenannten Logbücher sind ab dem 01.04.2013 verpflichtend zu führen. In ihnen sind die Ausbildungsziele des jeweiligen Faches (Innere Medizin, Chirurgie, Wahlfach) niedergelegt. Der/die betreuende Ärzt_in hat die im Logbuch aufgeführten Tätigkeiten durch Unterschrift zu bestätigen. Nur auf Grundlage des ordnungsgemäß geführten Logbuches darf eine PJ‐Bescheinigung ausgestellt werden (siehe auch PJ-Ordnung der MHH).
Die Logbücher werden vom PJ-Büro vor Beginn des PJ an die Studierenden per Post verschickt. Achten Sie daher bitte darauf, immer Ihre aktuelle Adresse im PJ-Portal zu hinterlegen.
Die einzelnen Logbücher der MHH finden Sie zur Ansicht hier (pdf). Sie dienen lediglich der Informationen und sind nicht ausdruckbar!
Studierende, die das gesamte PJ oder einzelne Tertiale in Teilzeit absolvieren möchten, müssen nach vorheriger Beratung im PJ-Büro ihre Wünsche im Rahmen der Härtefallfristen buchen. Bitte beachten Sie: nicht alle Lehrkrankenhäuser stehen für ein PJ in Teilzeit zur Verfügung. Weitere Details hierzu erfahren Sie im PJ-Büro.
Ferner gibt es abweichende Regelungen bezüglich der Arbeits- und Fehlzeiten im PJ in Teilzeit.
Bei gesamtem PJ in Teilzeit:
Bei Einzeltertialen in Teilzeit:
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kliniken/Institute, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Ebenso liegt es in deren Ermessen, ob sie für den Zeitraum von Fehltagen gezahlt wird. Die Maximalvergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Höchstsatz vom Bafög, d. h. die Gewährung von Geld-und Sachleistungen darf den Betrag von derzeit 812 €/Monat nicht überschreiten. Details hierzu können Sie direkt in den entsprechenden Kliniken/Instituten erfragen. Weitere nützliche Informationen finden Sie im Merkblatt des Personalmanagements.
Die Einstellung und Abwicklung der Vertäge erfolgt über die entsprechende Klinik/das entsprechende Institut. Rückfragen hierzu richten Sie bitte direkt dorthin. Den Personalbogen für Studierende im PJ an der MHH können Sie hier runterladen.
Die Details Ihres PJ/Tertials, wie z. B. mögliche Rotationen, Fehlzeiten, Arbeitszeiten etc. besprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartner in den entsprechenden Kliniken/Instituten.
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kliniken, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Ebenso liegt es in deren Ermessen, ob sie für den Zeitraum von Fehltagen gezahlt wird. Die Maximalvergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Höchstsatz vom Bafög, d. h. die Gewährung von Geld-und Sachleistungen darf den Betrag von derzeit 812 €/Monat nicht überschreiten. Details hierzu können Sie direkt in den entsprechenden Kliniken erfragen.
Die Einstellung und Abwicklung der Vertäge läuft über die Personalabteilung der jeweiligen Lehrkrankenhäuser. Rückfragen hierzu richten Sie bitte direkt dorthin.
Die Details Ihres PJ/Tertials, wie z. B. mögliche Rotationen, Fehlzeiten, Arbeitszeiten etc. besprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartner in den entsprechenden Lehrkrankenhäusern.
Sollten Sie Ihre Schutzkleidung nicht vom Akademischen Lehrkrankenhaus gestellt bekommen oder das PJ direkt an der MHH absolvieren, können Sie sich einen Berechtigungsschein für die Kleiderkammer vom PJ-Büro ausstellen lassen. Dies gilt nur für MHH-Studierende. Die Kleidungsausgabe für externe Studierende läuft über die Klinik/das Institut, in der Sie Ihr Tertial absolvieren.
Derzeit erfolgt die Ausgabe der Schutzkleidung durch die Kleiderkammer nur nach vorheriger Terminabsprache. Dafür können Sie die Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0176 1532 2493 (wenn Sie hausintern telefonieren: 17-2493) erreichen. Vor der Terminabsprache müssen Sie den Berechtigungsschein per E-Mail im PJ-Büro beantragen.
Wenn Sie zum letzten Abschnitt Ihres Studiums, dem Praktischen Jahr (PJ), an die MHH wechseln möchten, müssen Sie zunächst ein Beratungsgespräch mit dem PJ-Büro vereinbaren. Anschließend müssen Sie sich über unser Onlineformular für ein höheres Fachsemester bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Das PJ-Büro der MHH benötigt vor Antritt des PJ-Tertials keine Unterlagen von Ihnen. Die Bestätigung über das bestandene M2-Examen erfolgt von Ihrer Heimatuniversität über das PJ-Portal.
Welche Unterlagen für die Einstellung benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Reiter (PJ-Tertial an MHH bzw. PJ-Tertial an Lehrkrankenhaus).
Das beschriebene Procedere ist verpflichtend und gilt auch für Sie als externe Studierende, da Sie Ihr Tertial als Gast zu unseren Regeln absolvieren.
1. Die PJ-Bescheinigungen können direkt beim zuständigen Landesprüfungsamt eingereicht werden. Das PJ-Büro der MHH ist nicht mehr in die Vorprüfung mit eingebunden.
2. Das Logbuch ist verpflichtend zu führen, es ist für MHH-Studierende bei der M3 Prüfung vorzulegen.
3. Die Teilnahme an der Onlineevaluation durch die MHH ist sowohl für Studierende der MHH als auch für externe Studierende verpflichtend.
Den Zeitpunkt des Evaluationsversandes entnehmen Sie bitte dem Punkt "PJ-Evaluation".